Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mein Vorgänger Peter Schaar vom 18. bis 20. September 2013 die
8. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC 2013) ausgerichtet. Die Informationsfreiheitsbeauftragten aus aller Welt kommen alle zwei Jahre zusammen, um ihre Erfahrungen
auszutauschen und gemeinsame Perspektiven für
mehr Transparenz auf nationaler und internationaler
Ebene zu entwickeln. Die vorherige ICIC hatte im
Jahr 2011 in Ottawa stattgefunden (vgl. 3. TB zur
Informationsfreiheit Nr. 6.2.2).
Zur ICIC 2013 konnten 35 Informationsfreiheitsbeauftragte aus fünf Kontinenten im Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßt werden. Gemeinsam mit
über 150 Teilnehmenden aus Politik, Wissenschaft,
Verwaltung und Nichtregierungsorganisationen wurden aktuelle Fragen zu Informationsfreiheit, Transparenz und Netzpolitik diskutiert.
Zum Auftakt der Veranstaltung betonte Bundespräsident Joachim Gauck in seinem schriftlichen Grußwort die Bedeutung der Informationsfreiheit als ein
entscheidender Teil demokratischer Kontrolle: Wer
wie er die autoritäre Ausübung und den Missbrauch
staatlicher Macht am eigenen Leib erlebt habe - und
das Verwaltungsgeheimnis als eines der Instrumente
der Unterdrückung -, dem sei besonders klar: Transparenz und der freie Zugang zu Informationen gehörten untrennbar zu Demokratie und zu einem Gemeinwesen, das nicht sich selbst, sondern dem Bürger diene.
Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier, stellte in seiner Eröffnungsansprache den
Grundsatz der Demokratie, mit dem der Grundsatz
der Öffentlichkeit politischer Herrschaft untrennbar
verbunden sei, in den Mittelpunkt und leuchtete von
dort aus die facettenreiche Gesetzeslage in Deutschland zum Informationszugangsrecht aus.
Der frühere Bundesumweltminister und ehemalige
Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, Prof. Dr. Klaus Töpfer, schlug in seiner Rede den Bogen zur weltweiten Bedeutung der
Transparenz, vor allem im Umweltbereich und für
die ökologische Entwicklung. Er stellte zudem heraus, dass Informationsfreiheit auch bedeute, negativ
zu erfahren, welche Informationen die Verwaltung
nicht besitze und somit ihren Entscheidungen nicht
zugrunde lege bzw. legen könne.
Den Eröffnungsreden folgten sechs Diskussionsrunden, die jeweils von einem bzw. einer der teilnehmenden Informationsfreiheitsbeauftragten aus aller
Welt geleitet wurden und mit nationalen und internationalen Experten besetzt waren.
Drucksache 18/1200
Die ersten drei Panels standen unter dem gemeinsamen Motto „Transparenz im Spannungsfeld“ und
beleuchteten anhand spezieller Fragestellungen das
Verhältnis von Transparenz und staatlichem Handeln
(„Informationsfreiheit als politische Aufgabe?“), von
Transparenz und Wirtschaft („Bleiben Unternehmensdaten in einer Black Box?“) sowie von Transparenz und Privatsphäre („Zwei Seiten derselben Medaille?“). Die drei folgenden Panels widmeten sich
Themen aus dem Bereich „Medien und Netzpolitik“.
Erörtert wurden die Bedeutung des freien Zugangs
zu staatlichen Informationen für die Berichterstattung der Medien („Die Medien und das Right to
Know - was kann es leisten?“) sowie Fragen der
Internetregulierung und der Netzneutralität („Informationsfreiheit im Netz - wie lange noch?“). Schließlich wurden rechtliche Grundlagen und praktische
Beispiele proaktiver Veröffentlichung von Informationen durch staatliche Stellen diskutiert („Open Data
und Open Government - Informationsfreiheit 2.0?“).
Den Abschlussvortrag hielt der ehemaliger Richter
des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Brun-Otto
Bryde, der neue Gefahren und Herausforderungen
für Demokratie und Informationsfreiheit konstatierte.
Angesichts von Defiziten im Informationssystem der
modernen Medienwelt und Transparenzmängeln im
politischen System durch komplexe demokratische
Entscheidungsprozesse und internationale Verflechtungen müsse mit Nachdruck nach Lösungen gesucht
werden, um den fundamentalen Zusammenhang von
Demokratie und Informationsfreiheit zu verteidigen.
Videomitschnitte sämtlicher Reden und Diskussionsrunden sind
im
Internet
abrufbar
unter
www.info-commissioners.org.
Am letzten Konferenztag kamen die Informationsfreiheitsbeauftragten zu ihrer internen Sitzung zusammen und verabschiedeten die Berliner Erklärung
zur Stärkung der Transparenz auf nationaler und
internationaler Ebene („Transparenz - der Treibstoff
der Demokratie“, vgl. Anlage 12). Die Erklärung
unterstützt die Anerkennung eines internationalen
Grundrechts auf freien Informationszugang und hebt
die Bedeutung von Artikel 19 des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom
16. Dezember 1966 (vgl. Kasten zu Nr. 2.2.4) hervor.
Bekräftigt wird die von der ICIC in Ottawa 2011
beschlossene Forderung, alle in Betracht kommenden
Staaten sollten der Open Government Partnership
beitreten und sie aktiv unterstützen (vgl. 3. TB zur
Informationsfreiheit Nr. 2.4, 6.2.2). Zudem wird
empfohlen, dass alle Staaten die Konvention des
Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten vom 18. Juni 2009 (Tromsø-Konvention) ratifizieren.
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit