Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/1200
2.1.7.2 GovData - das neue Datenportal für
Deutschland
bereitstellenden Stelle her, die auch über die Nutzungsbestimmungen entscheidet.
GovData kann einen wichtigen Beitrag für mehr
Transparenz und Informationsfreiheit leisten, wenn
es sich nicht auf Öffentlichkeitsarbeit beschränkt.
Derzeit steht das Portal allerdings nur als „Public-Beta-Version“ online. Das Portal soll aber technisch verbessert, schneller und benutzerfreundlicher
und im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise weiter ausgebaut und optimiert werden. Im Februar 2013
waren rund 1 100 Datensätze online verfügbar. Zum
1. Dezember 2013 erhöhte sich die Zahl deutlich auf
insgesamt 4 465 Datensätze. Davon stehen 3 753 Datensätze zur freien Nutzung zur Verfügung; eingeschränkt nutzbar sind 712 Datensätze, die nicht
kommerziell verwendet werden dürfen.
Seit dem 19. Februar 2013 stehen Daten von Bund,
Ländern und Kommunen unter einheitlichen technischen und rechtlichen Bedingungen im Bundesportal
GovData zur Verfügung (www.govdata.de). GovData ist ein Schlüsselprojekt aus dem Regierungsprogramm „Vernetzte und transparente Verwaltung“.
Auftraggeber und Betreiber des ebenenübergreifenden Datenportals ist das Bundesministerium des
Innern; Projektpartner ist das Innenministerium Baden-Württemberg. Die Realisierung des Konzepts
und das Hosting des Portals werden durch das
Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) übernommen.
GovData bietet einen zentralen Zugang zu den Daten
der Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen, indem es bereits vorhandene Informationsangebote des Bundes, einzelner Länder und Kommunen
bündelt. Aktuell liefern die Länder Berlin, Hamburg,
Bremen, Rheinland-Pfalz sowie Bayern und Niedersachsen Daten zu. Ferner sind über GovData Daten
der kommunalen Ebene einzelner Länder abrufbar.
Der Bund steuert für das neue Deutschlandportal
u. a. Haushaltsdaten, aber etwa auch Datensätze des
Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie bei.
Über eine Verlinkung ist auch das aktuelle Bundesrecht verfügbar.
GovData hält über eine Stadt oder ein Bundesland
mehr Informationen bereit, als ein rein regionales
oder lokales Datenangebot. Es vernetzt zahlreiche
Datenquellen und eröffnet einen Zugang zu Informationen, die - in dieser Breite und Übersichtlichkeit bisher nicht verfügbar waren.
Zentrales, auf Bundesebene eingerichtetes Element
von GovData ist ein (Meta-)Datenkatalog, der Informationen der Kommunal-, Landes- und Bundesebene zugänglich macht. Damit werden größere Datensammlungen wie z. B. Dokumente, Bücher,
Datenbanken und Dateien erfasst und auffindbar. Um
deren weitere Nutzung zu vereinfachen, werden sie
in einem digitalen Format und mit klar definierten
Nutzungsbedingungen zugänglich gemacht.
GovData ist also kein „zentraler Datenspeicher“ und
hält die Daten nicht selbst vor. Die Daten bleiben in
der Verantwortung und Zuständigkeit der jeweiligen
Stellen, die sie auf ihren eigenen Plattformen dezentral vorhalten. Die Metadaten im Katalog von GovData stellen jeweils einen Link auf die Quelle der
Derzeit finden sich Daten zu insgesamt 14 Bereichen. Diese reichen von der Bevölkerungsentwicklung über die Gesundheit bis zum Bereich Wirtschaft und Arbeit. Der Umfang der Daten ist höchst
unterschiedlich.
Das neue Datenportal soll die Verwendung offener
Lizenzen fördern und das Angebot von maschinenlesbaren Rohdaten erweitern. Offene Lizenzen gibt
es - neben Computerprogrammen - auch für Musik,
Texte und Bilder. Sie gelten für Inhalte, die über das
Internet bereit gestellt werden. Offene Lizenzen erlauben es den Nutzern, das jeweilige Werk zu kopieren, zu verbreiten oder online zugänglich zu machen.
In Zusammenarbeit von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wurden zwei Kategorien von
Nutzungsbestimmungen entwickelt
(www.govdata.de/lizenzen). Für die Pilotphase steht
eine vorläufige Version der Nutzungsbestimmungen
zur Verfügung. Das BMI empfiehlt als Standardnutzungsbestimmung die „Datenlizenz Deutschland
- Namensnennung“ (vgl. Kasten zu Nr. 2.1.7.2).
Sofern der Bereitsteller der Daten die kommerzielle
Nutzung ausschließen will, ist die „Datenlizenz
Deutschland - Namensnennung - nicht kommerziell“
zu verwenden.
Es wäre wünschenswert, wenn Beschränkungen der
Weiterverwendung im Zuge des weiteren Verfahrens
entfallen oder zumindest weiter reduziert werden
könnten. Es liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Datenbereitsteller, unter welchen Bedingungen
sie ihre Daten dem Portal GovData zur Verfügung
stellen.
Die Forderung der Open Data-Community nach
verbindlichen Vorgaben für die Verwaltungen, Daten
standardmäßig offen zu lizenzieren und nicht-offene
Daten nur in öffentlich begründeten Ausnahmefällen
zuzulassen, kann ich gut nachvollziehen. Hier sind
aber alle am Portal GovData beteiligten Stellen nicht
nur des Bundes, sondern gerade auch der Länder in
der Pflicht, die noch bestehenden Beschränkungen
abzubauen.
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit