Drucksache 18/1200

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Open Data-Strategie der Bundesregierung

Die Open Data-Strategie der Europäischen Union

Die Planungen der Bundesregierung während der
17. Wahlperiode wie auch in der beginnenden
18. Wahlperiode zur Umsetzung von Open Data und
Open Government sind - jedenfalls mit Blick auf die
Sicherstellung der technisch-logistischen Voraussetzungen - durchaus vielversprechend. Ausgangspunkt
der Regierungspolitik ist auf Bundesebene das Konzept „Vernetzte und transparente Verwaltung“ (abrufbar unter www.bmi.bund.de). Hinzu kommt auf
bundes- und länderübergreifender Ebene das Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates „Förderung des
Open Government“.

Open Data und Open Government als wesentliche
Bestandteile einer digitalen Agenda können - und
dürfen - nicht allein national geplant und umgesetzt
werden. Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren verstärkte Anstrengungen unternommen, das
Thema voran zu bringen (vgl. hierzu 3. TB Nr. 2.5).

Zur Umsetzung der Regierungskonzepte wurden
bereits konkrete Maßnahmen eingeleitet; begonnen
wurde mit dem Betrieb des Prototyps von „GovData
- Das Datenportal für Deutschland“ (Nr. 2.1.7.2).
Ich würde es begrüßen, wenn der Ausbau des Portals
konsequent vorangetrieben würde und die Bundesbehörden von sich aus - auch ohne ausdrückliche
gesetzliche Verpflichtung - bereits jetzt wichtige
Informationen öffentlicher Stellen, wie z. B. Verträge im Bereich der Daseinsvorsorge, ins Netz stellten.
Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE)
Bei Geodaten handelt es sich um Informationen mit
Raumbezug. Sie bilden eine wichtige Grundlage für
die Arbeit von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und
Wissenschaft. Die Bundesregierung verspricht sich
von einem einfachen webbasierten Zugang zu den
auf allen Verwaltungsebenen verteilten digitalen
Geoinformationen wirtschaftlichen Nutzen sowie
neue Geschäftsmodelle für wichtige Zielgruppen.
Über das Portal www.geoportal.de, einem Service
von Bund, Ländern und Kommunen, sind entsprechende Informationen im Internet frei verfügbar.
Geoportal.de umfasst zum Stichtag 1. Dezember
2013 über 120 000 Einträge.
Geboten werden eine Visualisierung von Geodaten
sowie die Möglichkeit, verschiedenste Informationen
der öffentlichen Hand selbstständig zusammenzustellen und miteinander zu verbinden. Mehr als 1 800
öffentliche Datenanbieter sind zu erreichen. Nutzer
können sich Landkarten, Luftbilder und Themenkarten ansehen und herunterladen. Viele Suchergebnisse
lassen sich als Karte anzeigen und miteinander verknüpfen.
Die Bundesregierung sieht GDI-DE als deutschen
Beitrag zu einer europäischen Geodateninfrastruktur
im Rahmen der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie
(RL 2007/2 EG).

4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Ein Schwerpunkt der Digitalen Agenda der EU ist
die Bereitstellung öffentlicher Datenbestände zur
freien - auch kommerziellen - Nutzung. Hierfür bedarf es einer zeitnahen und umfassenden Umsetzung
der PSI-Richtlinie (vgl. Nr. 2.2.3).
Die EU hat im Januar 2013 ein eigenes Open DataPortal gestartet, in dem bisher allerdings nur wenige
Daten veröffentlicht werden. Das Projekt befindet
sich zurzeit noch im Probelauf. Zum 1. Dezember
2013 konnten die Nutzerinnen und Nutzer lediglich
6 343 Datensätze einsehen und herunterladen. Die
mit Abstand meisten Daten (6 103) kommen vom
Statistischen Amt der EU (Eurostat). Die Europäische Umweltagentur lieferte bisher 106 und die Gemeinsame Forschungsstelle bisher 16 Datensätze.
Leider fehlen in dem Portal wichtige Angaben zu
vielen EU-Einrichtungen, sogar zum Europäischen
Parlament.
Die Open Data-Charter der G 8-Migliedsstaaten
Die G 8 haben im Juni 2013 eine „Open DataCharter“ unterzeichnet. Darin bekennen sie sich zur
Offenheit und zu dem gemeinsamen Ziel, Transparenz und Innovation zu fördern. Sie verpflichten sich,
insbesondere Haushaltsdaten, Unternehmensregister
und andere Regierungsinformationen öffentlich zugänglich zu machen.
Die G 8 wollen künftig so viele Daten wie möglich
in einer Weise veröffentlichen, dass sie für alle zugänglich, zu nutzen und weiterzuverwenden sind.
Allerdings wird die Verpflichtung der Unterzeichner,
Regierungsdaten bereit zu stellen, eingeschränkt,
sofern “legitime Gründe“ vorgebracht werden können, die eine Beschränkung rechtfertigen.
Die G 8 verpflichten sich zu einem Austausch über
Techniken und die Veröffentlichung von Regierungsdaten sowie zu Transparenz bei der Datensammlung und Veröffentlichung. Auch kommerzielle Nutzung soll zulässig sein.
Wie die „Open Data-Charter“ ferner vorsieht, sollen
die Mitgliedsländer nationale Aktionspläne erstellen,
die 2014 überprüft werden. Die technische Umsetzung der neuen G 8-Politik soll bis 2015 abgeschlossen werden.

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