Drucksache 18/1200
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sogar explizit auf die Radarstellung, in der der Soldat
und Vater eingesetzt gewesen sei. Im Ergebnis sieht
das BMVg keinen ursächlichen Zusammenhang
zwischen dem Einsatz des Vaters und der starken
Körperbehinderung des Sohnes. Gleichwohl soll
geprüft werden, ob Leistungen der aus dem Verteidigungsetat finanzierten, 2012 eingerichteten Härtefallstiftung möglich sind.
Ich konnte dem Bund zur Unterstützung Radargeschädigter bedauerlicherweise nicht weiterhelfen und
in der Angelegenheit vermittelnd tätig werden, weil
der Antrag sich auf Zugang zu Umweltinformationen
nach dem UIG gerichtet hat, hier auf Angaben zur
Strahlung, die sich auf den Zustand der menschlichen
Gesundheit auswirken kann (§ 2 Absatz 3 Nummern 2, 6 UIG). Sofern hier Zweifel an der Sachverhaltsdarstellung des BMVg bestehen sollten, wäre
mir eine Überprüfung der Informationsbestände daher aufgrund fehlender gesetzlicher Kompetenzzuweisung nicht möglich.
Auch dieses Beispiel zeigt, dass eine Erweiterung
meiner Ombuds-, Beratungs- und Kontrollfunktion
(auch) auf den Bereich des Umweltinformationsrechtes angezeigt ist.
2.1.5
Zivilgesellschaftliche Aktivitäten
Informationsfreiheitsportale erleichtern den Informationszugang.
Im August 2011 hat die Open Knowledge Foundation mit Unterstützung von Transparency International
und der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit
das
Projekt
„Frag
den
Staat“
(www.fragdenstaat.de) gestartet. Ziel:
Die Informationsfreiheit zu stärken, den Bürgerinnen
und Bürgern die Ausübung ihrer Informationsrechte
zu erleichtern und die Antworten zu veröffentlichen.
Alle über FragdenStaat.de gestellten Fragen und
Antworten werden auf dieser Seite dokumentiert, es
sei denn, der Anfragesteller möchte dies nicht. Das
Portal ermöglicht, Anfragen nach dem IFG, dem
VIG und dem UIG des Bundes zu stellen. Webbasierte Formularmodule und Textbausteine erleichtern
die Antragstellung. Die Anfragen werden dann über
die Seite an die jeweiligen Behörden weitergeleitet.
Seit April 2012 ist es auch möglich, über das Portal
Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen der
Länder zu stellen.
„Frag den Staat“ ermöglicht es nicht nur,
IFG-Anträge einfach und schnell bei den Bundesund Landesbehörden zu stellen. Wenn es beim Informationszugang „hakt“, können sich Bürgerinnen
und Bürger auf diesem Wege auch einfach und
schnell mit der Bitte um Unterstützung an mich wenden.
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Anlässlich des Abschlusses der 25. Konferenz der
Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
stellte der Vorsitzende, der Informationsfreiheitsbeauftragte Rheinland-Pfalz Edgar Wagner am
28. November 2012 fest: „Der lange Weg zum transparenten Staat kann nur dann erfolgreich beschritten
werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger von ihren
Informationsrechten erfahren und davon Gebrauch
machen, wenn die Regierungen das Ziel des transparenten Staates zu ihrem eigenen Ziel machen und
wenn die Verwaltungen hieran aktiv mitwirken. Wir
brauchen dazu eine breite öffentliche Debatte, eine
Informationskampagne auf allen Ebenen.“
Zivilgesellschaftliche Initiativen sind ein wichtiger
Beitrag, diese Ziele zu erreichen. Sie eröffnen eine
Chance, das Recht auf Informationszugang zu einem
noch wirksameren Instrument einer offenen Informationsgesellschaft werden zu lassen.
2.1.6
Informationsfreiheit und Datenschutz gehören in eine Hand
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob es richtig
war, die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die
Informationsfreiheit mit Inkrafttreten des IFG dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu übertragen. Diese Frage ist uneingeschränkt zu bejahen.
Der Verabschiedung des IFG ging seinerzeit eine
Anhörung des Innenausschusses voraus, in der u. a.
auch das Für und Wider einer Verbindung beider
Aufgabenbereiche beraten wurde. Das Parlament hat
sich nach dieser Erörterung dafür entschieden, die
Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit dem damaligen Bundesbeauftragten für
den Datenschutz zu übertragen (§ 12 IFG).
Das IFG übernahm damit das Modell der Länder
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Diese Personalunion wurde dann
auch von den weiteren Ländern eingeführt, die in den
Folgejahren Landesgesetze zur Informationsfreiheit
erlassen haben.
Wie im Bereich des Datenschutzes haben die Bürgerinnen und Bürger nach § 12 Absatz 1 IFG das
Recht, den Bundesbeauftragten anzurufen, um eine
mögliche Verletzung ihrer Rechte überprüfen zu
lassen. Dieses Beschwerdeverfahren besteht neben
den förmlichen Rechtsbehelfen und ist davon unabhängig. Es ist für den Petenten zudem kostenfrei,
weil keine Gebühren und Auslagen anfallen. Allerdings ist meine rechtliche Bewertung weder für die
Verwaltungen noch für die Gerichte verbindlich.
Ich habe bereits in meinem 1. Tätigkeitsbericht zur
Informationsfreiheit eine positive Bilanz der Zusammenfassung beider Aufgabenbereiche in meinem
Haus gezogen (Nr. 3.1). Die Erfahrungen der letzten