Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/1200
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che 16/13784). Dieser wurde am 24. April 2013 vom
Landtag abgelehnt.
Der Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlichkeit
und Transparenz der Verwaltung (Verwaltungsöffentlichkeitsgesetz - BayVwÖffG) von Bündnis 90/
Die Grünen vom 26. Juni 2013 orientiert sich am
Vorbild des Hamburgischen Transparenzgesetzes
(Drucksache 16/17522). Der Entwurf wurde am
16. Juli 2013 in zweiter Lesung endgültig abgelehnt.
Nahezu 60 bayerische Kommunen haben mittlerweile Informationsfreiheits-Satzungen eingeführt. Augsburg ist die einzige bayerische Großstadt, die noch
keine derartige Satzung beschlossen hat. Um dies zu
ändern, hat sich ein „Bündnis Informationsfreiheit
Augsburg” gegründet.
2013 wurden nicht nur in Bayern, sondern auch in
Hessen und Niedersachsen in zahlreichen Städten
und Gemeinden Informationsrechte eingeführt.
Baden-Württemberg
Im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen
und SPD in Baden-Württemberg vom 9. Mai 2011
wurde unter den Stichworten „Transparenz des Regierungshandelns“ und „e-Government“ angekündigt, den Entwurf eines „umfassenden Informationsfreiheitsgesetzes“ vorzulegen. Auch nach mehr als
der Hälfte der Wahlperiode des Landtags haben weder die Landesregierung noch die Regierungsfraktionen in Baden-Württemberg den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz für das Land Baden-Württemberg im Landtag eingebracht.
Hessen
Der Gesetzentwurf der SPD für ein Hessisches
Transparenzgesetz (Hess.TG) vom 28. März 2013
(Drucksache 18/7200) ist wegen Ablauf der letzten
Legislaturperiode erledigt.
Unter dem Titel „Regieren: Fair und transparent“ hat
die neue Koalition von CDU und Bündnis 90/Die
Grünen in ihrem Koalitionsvertrag (Seite 104) ein
Landes-Informationsfreiheitsgesetz
angekündigt.
Dafür sollen zunächst die Erfahrungen mit den Informationsfreiheitsgesetzen anderer Länder und des
Bundes ausgewertet werden. Ob es ein darüber hinausgehendes Transparenzgesetz geben wird, das die
Verwaltung verpflichten würde, Informationen von
öffentlichem Interesse online zu veröffentlichen,
werde geprüft, heißt es weiter im Koalitionsvertrag.
Der Schutz von personenbezogenen Daten, Betriebsund Geschäftsgeheimnissen sowie die schutzwürdigen Interessen des Staates dürften nicht beeinträchtigt werden.
Niedersachsen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen
haben am 18. Februar 2013 in ihrem Koalitionsvertrag die Vorbereitung eines Informationsfreiheitsgesetzes vereinbart. Wörtlich heißt es (S. 78): „Die
rot-grüne Koalition wird endlich auch in Niedersachsen eine umfassende Open Data-Strategie mit einem
modernen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorlegen. Es soll staatliche Stellen verpflichten,
alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister zu veröffentlichen. Nur in begründeten Ausnahmetatbeständen - so zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz öffentlicher
Belange - soll der Informationszugang im Einzelfall
verwehrt bleiben“.
Die niedersächsische Justizministerin hat am 18. Juni
2013 dem Kabinett den Fahrplan vorgestellt. Zur
Vorbereitung sollen frühzeitig alle Ressorts und
Kommunen eingebunden sowie Foren eingerichtet
werden, die eine Diskussion mit Bürgern und Interessenvereinigungen ermöglichen.
Bisher liegt noch kein Referentenentwurf vor.
Sachsen
Die Oppositionsfraktion Die Linke im Sächsischen
Landtag hat im Mai 2012 den Entwurf für ein „Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und die
Freiheit des Informationszugangs im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verwaltungstransparenzgesetz,
Landtagsdrucksache 5/9012) vorgelegt.
Der Entwurf wurde am 10. Juli 2013 in zweiter Lesung im Plenum behandelt und im Ergebnis nicht
beschlossen.
Artikel 1 des Gesetzentwurfs sah eine Änderung der
Landesverfassung vor. Deren Artikel 34 sollte wie
folgt gefasst werden: „Jede Person hat das Recht auf
Zugang zu den bei den Behörden und Einrichtungen
des Landes, der Gemeinden und Landkreise verfügbaren Informationen, soweit nicht gesetzlich geschützte Interessen Dritter oder überwiegende Belange der Allgemeinheit entgegenstehen. Das Nähere
bestimmt ein Gesetz.“
Als Artikel 2 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur
Regelung des freien Zugangs zu den Informationen
der Verwaltung und der Öffentlichkeit von Informationen in Sachsen (Sächsisches Informationsfreiheitsgesetz - SächIFG -) vorgelegt. Der Gesetzentwurf fasste damit das Recht auf Umwelt-, Verbraucher- und allgemeine Informationen zusammen.
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit