Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Drucksache 18/1200

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Den Bürgerinnen und Bürgern sollen ferner Daten
aus den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Kultur und
Sport, Verwaltung und Soziales zur Verfügung gestellt werden. Bereits in der Aufbauversion steht eine
Kita-Datenbank zur Verfügung, mit deren Hilfe die
Suche nach einer geeigneten Kindertagesbetreuung
erleichtert wird. Abrufbar sind auch Daten, die die
Suche nach Einrichtungen der ambulanten Pflege
erleichtern sollen.
Veröffentlicht werden ferner auch Protokolle öffentlicher Sitzungen, Haushalts-, Stellen- und Bewirtschaftungspläne, ebenso Aktenpläne, Globalrichtlinien, Fachanweisungen, Tätigkeitsberichte und Verwaltungsvorschriften.
Hervorzuheben ist die Verpflichtung der Behörden,
Verträge u. a. auch mit Privaten, an deren Kenntnis
ein öffentliches Interesse besteht, zu veröffentlichen
(§ 3 Absatz 2 Nummer 1 HmbTG).
Mecklenburg-Vorpommern

2013 fand dazu eine Anhörung im Landtag statt.
Informationen sollten nach dem Entwurf proaktiv in
offenen Formaten und Datenkatalogen in elektronischer Form in einem Register veröffentlicht werden.
Der Entwurf wird zurzeit noch in den Ausschüssen
beraten. Aktuell gibt es zudem einen neuen „Vorschlag für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz für Nordrhein-Westfalen“, der im Februar
2014 gemeinsam vom Bund der Steuerzahler, Mehr
Demokratie und Transparency International dem
Landtag zugeleitet wurde (Landtagsdrucksache Zuschrift 16/465).
Im Gesetzentwurf sind auch Schranken der Informationspflicht im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 7), öffentlichen Belangen (§ 8) und staatlichen Entscheidungsprozessen (§ 9) festgeschrieben.
Rheinland-Pfalz

Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern trat
zum 29. Juli 2006 in Kraft. Zur Reform dieses Gesetzes hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am
21. August 2013 den Entwurf eines Transparenz- und
Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Landtag eingebracht (Landtagsdrucksache 6/2116).

Das Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu
Informationen vom 26. November 2008 (LIFG) wurde reformiert. Seit dem 31. Dezember 2011 nimmt
der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes in Personalunion auch die Aufgaben eines Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr.
Möglich wurde dieser Schritt durch die Einfügung
des neuen § 12a in das LIFG durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 427).

Der Entwurf orientiert sich am Vorbild des Hamburgischen Transparenzgesetzes und sieht u. a. vor,
Verträge der Daseinsvorsorge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht, bekannt zu
machen, soweit dadurch nicht wirtschaftliche Interessen des Landes erheblich beeinträchtigt werden
(§ 5 Absatz 1 Nummer 4 IFG MV-E).

Damit steht den Bürgerinnen und Bürgern des Landes ein kompetenter Ansprechpartner zur Seite, der
sie gebührenfrei mit Rat und Tat unterstützt, wenn es
um die Durchsetzung des Anspruchs auf Informationsfreiheit geht.
Saarland

Informationen sind nach dem Entwurf nach § 6 Absatz 1 IFG MV-E in elektronischer Form zu veröffentlichen und über ein Informationsportal nach § 2
Absatz 6 zugänglich zu machen. Alle Dokumente
müssen „leicht auffindbar, maschinell durchsuchbar
und druckbar sein“ (§ 6 Absatz 1 Satz 4 IFG MV-E).

Das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz datiert
vom 12. Juli 2006. Zur Reform des Landesrechts
hatte die Fraktion DIE LINKE am 10. Oktober 2012
einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird „zeitnah in Anlehnung an das
Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) vom
19. Juni 2012 den Entwurf eines Saarländischen
Transparenzgesetzes vorzulegen“ (Landtagsdrucksache 15/175).

Der Gesetzentwurf wurde am 12. März 2014 in
2. Lesung abgelehnt.
Nordrhein-Westfalen
Nachdem das Gesetz über die Freiheit des Zugangs
zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen
bereits seit 2001 einen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Landes- und Kommunalbehörden
eröffnet hatte, hat die Fraktion der PIRATEN am
30. Oktober 2012 den Entwurf eines „Gesetzes zur
Verwirklichung von Transparenz und Informationsfreiheit im Land Nordrhein-Westfalen“ eingebracht
(Landtagsdrucksache 16/3248). Am 5. Dezember

Die Fraktion hebt insbesondere die Verpflichtung der
Landesbehörden hervor, amtliche Informationen für
alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos in einem
Informationsregister per Internet frei zugänglich zu
machen, damit auch die jährlichen Vergütungen der
Vorstände und Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen und die Vergütung der Aufsichtsräte offengelegt werden können.
Der Antrag fand jedoch im Landtag keine Mehrheit.

4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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