Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/1200
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spricht sich dafür aus, auf nationaler und
supranationaler Ebene umfassende und
wirksame rechtliche Verpflichtungen für
den Informationszugang auf Antrag und
für eine effektive aktive Bereitstellung von
Informationen zu schaffen, die alle Möglichkeiten der Kommunikation, insbesondere diejenigen
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der Informationstechnologie, nutzt;
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unterstützt die Anerkennung eines internationalen Grundrechts auf freien Informationszugang und weist auf Artikel19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte (Zivilpakt, ICCPR) vom
16. Dezember 1966 hin, der als internationale Vereinbarung festlegt, dass alle Menschen ungehinderte Meinungsfreiheit genießen sollen, einschließlich der Freiheit,
sich über Staatsgrenzen hinweg Informati-
onen zu beschaffen, zu empfangen und
weiterzugeben; bekräftigt ihre in Ottawa
2011 beschlossene Forderung, dass allein
Betracht kommenden Staaten der Open
Government Partnership beitreten und sie
aktiv unterstützen sollten;
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stellt fest, dass die Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten vom 18. Juni 2009 (TromsöKonvention), welche das erste internationale Rechtsinstrument ist, in dem Regelungen für das Recht auf Informationszugang bei staatlichen Stellen völkerrechtlich
detailliert getroffen werden, allen Staaten
der Erde zum Beitritt offen steht, und empfiehlt, dass alle Staaten in Erwägung ziehen sollten, die Konvention zu ratifizieren.
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit