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6.2

Der „Internationale Personaldatenpool“

Im Berichtszeitraum wurde das Auswärtige Amt vom Bundeskabinett beauftragt, eine Datenbank („Internationaler
Personaldatenpool“) zu schaffen, mit deren Hilfe die deutschen Interessen bei der Besetzung von Stellen in internationalen Organisationen besser gewahrt werden können.
Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Datenbank das
politische Interesse, die Zahl Deutscher in internationalen
Organisationen zu erhöhen. Dieser Auftrag an das Auswärtige Amt hat folgenden Hintergrund: Zwar arbeiten ca.
3 500 Deutsche (vergleichbar höherer Dienst) derzeit in internationalen Organisationen, davon ca. 1 000 in den Organen der EU. Trotz ihrer hohen Bevölkerungszahl und ihrer im Durchschnitt ansehnlichen finanziellen Leistungen an
die internationalen Organisationen ist die Bundesrepublik
Deutschland damit jedoch im Vergleich zu ihren westlichen
Partnerstaaten personell in vielen Organisationen nicht so
vertreten, wie es aus deutscher Sicht wünschenswert wäre.
Gemeinsam mit dem Büro Führungskräfte zu internationalen Organisationen (BFIO) der Bundesanstalt für Arbeit
sieht das Auswärtige Amt seine Rolle in der Information
über Aufgabengebiete und Wirkungsweise der internationalen Organisationen, in der Schaffung erleichterten Zugangs zu Stellenausschreibungen sowie in der Unterstützung von Bewerbungen, die in ein konkretes Stadium
getreten sind.
Bei der Erfüllung dieser Aufgabe hat mich das Auswärtige
Amt frühzeitig beteiligt. Die von ihm gefundene Lösung
halte ich aus datenschutzrechtlicher Sicht für sehr gelungen.
Der potenzielle Bewerber bei internationalen Organisation
pflegt seine Personaldaten (Werdegang, berufliche Qualifikation etc.) selbst und erhält automatisch einen Abgleich
aus dem korrespondierenden „internationalen Stellenpool“
mit eventuell für ihn geeigneten Stellenausschreibungen.
Der „Internationale Personaldatenpool“ ist lediglich ein,
wenn auch sehr gutes Hilfsmittel für eine Bewerbung bei einer internationalen Organisation. Da diese Stellen ihrerseits
keinen Zugriff auf die Datenbank haben, muss sich der Interessierte letztendlich selbst bei der internationalen Organisation bewerben. Er kann allerdings dank des „Internationalen
Personaldatenpools“ des Auswärtigen Amtes seine Aussichten für eine erfolgreiche Bewerbung realistisch einschätzen.
Die vom Bewerber dort eingegebenen Daten werden nur von
Mitarbeitern des „Koordinators für internationale Personalpolitik“ im Auswärtigen Amts gelesen. Keine andere deutsche oder internationale Organisation hat ohne Einverständnis des Betroffenen Zugriff. Um dies sicherzustellen, werden
die Daten auf den Seiten des Auswärtigen Amtes im Internet
mit einer zertifizierten SSL-Verschlüsselung versehen.
Der Personaldatenpool ist mittlerweile unter der Adresse
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/job/jobs_io/
personalpool_html ins Internet eingestellt worden.
7

Innere Verwaltung, Statistik

7.1

Asylrecht

7.1.1

Wer kontrolliert Eurodac?

In meinem 17. TB (Nr. 5.7) habe ich ausführlich über die
Regelungen des geplanten Europäischen dactyloskopischen
Fingerabdrucksystems Eurodac berichtet. Über das Entstehen der Eurodac-Verordnung, die im Dezember 2000 in

Kraft getreten ist, habe ich im 18. TB (Nr. 5.2.3) informiert.
Seitdem war es Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland,
die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für
die nationale Umsetzung dieser Verordnung zu schaffen.
Unter anderem waren ergänzende nationale Regelungen im
Asyl- und Ausländerrecht sowie in der Asylzuständigkeitsverordnung erforderlich, um die angestrebte Aufnahme des
Eurodac-Verfahrens in der Zentraleinheit in Luxemburg Anfang 2003 verwirklichen zu können. Bei der Vorbereitung
dieser Regelungen, an denen mich das BMI beteiligt hat,
konnte ich datenschutzrechtliche Verbesserungen erreichen.
So wird z. B. das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ab der Realisierung des Zugriffs auf die
nationale Eurodac-Datenbank keine Fingerabdruckblätter
von Asylbewerbern mehr vorhalten bzw. in seinem IT-System MARIS (vgl. Nr. 7.1.2) speichern.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die begleitenden Arbeiten zur Errichtung der gemeinsamen Kontrollstelle, die
nach Artikel 20 der Eurodac-Verordnung vorgesehen ist.
Sie setzt sich aus Vertretern der nationalen Kontrollstellen
zusammen, deren Aufgabe es ist, die Tätigkeit der Zentraleinheit daraufhin zu kontrollieren, ob durch die Verarbeitung oder Nutzung der bei ihr vorhandenen Daten die
Rechte der betroffenen Personen verletzt werden. Darüber
hinaus kontrolliert sie die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an die Mitgliedsstaaten
durch die Zentraleinheit. An der Gestaltung der Geschäftsordnung der gemeinsamen Kontrollstelle habe ich intensiv
mitgewirkt. Dabei habe ich erreicht, dass diese eine ähnliche Ausgestaltung erhalten hat, wie sie bereits die Geschäftsordnungen der Kontrollinstanzen für Europol und
Schengen besitzen.
Über die Aufnahme des Wirkbetriebs und erste Praxiserfahrungen werde ich in meinem nächsten Tätigkeitsbericht informieren.
7.1.2

Systems MARIS im Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
eingeführt

Bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht (Nr. 5.2.2) habe
ich über das Workflowsystem Migration Asyl ReIntegrationsSystem (MARIS, früher IT-2000) beim Bundesamt für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) berichtet. MARIS, das weitestgehend papierlos arbeitet, hat das
bisherige System ASYLON abgelöst, da dieses nicht mehr
den gestiegenen Anforderungen entsprach. Während der
Evaluierungsphase wurde das System in fünf Außenstellen
des BAFl (Hamburg, Berlin, Lebach, Zirndorf, Dortmund)
im Echtbetrieb getestet. Seit Herbst 2002 ist es flächendeckend eingeführt, d. h. alle Arbeitsplätze sind nunmehr angeschlossen. Im Juli 2002 habe ich mich in der Außenstelle
Zirndorf über den Sachstand bei der Einführung von
MARIS informiert. Ich konnte mich davon überzeugen,
dass meine datenschutzrechtlichen Forderungen umgesetzt
worden sind. Insbesondere die vorgesehene Protokollierung
aller Zugriffe nach einem mit mir abgestimmten Zufallsprinzip entspricht den Belangen des Datenschutzes (s. auch
7.1.3).
Darüber hinaus ist ein Projekt mit Verwaltungsgerichten und
Ausländerbehörden geplant, das den elektronischen Datenaustausch mittels qualifizierter digitaler Signatur vorsieht.

BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002

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