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Auslandsdienststelle ihre Entscheidung nicht nur dem Antragsteller, sondern auch dem AZR mitteilen. Über das System VISA 2000 dürfte es darüber hinaus zukünftig auch
möglich sein, digitale Passbilder des Visa-Antragstellers an
die Visa-Datei des AZR zu übermitteln. Die Aufnahme eines Passbildes ist derzeit im Programm VISA 2000 (noch)
nicht vorgesehen, technisch aber machbar.
Das Programm VISA 2000 ist ein neuer Ansatz, Verwaltungsverfahren (möglichst) ohne Papier durchzuführen.
Grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken habe ich
gegen dieses System nicht. Allerdings ist ihm anzumerken,
dass Ausgangspunkt der Überlegungen die Durchführung
des Verfahrens und nicht die Erfüllung gesetzlicher Normen
ist. Dies wird zum Beispiel dadurch deutlich, dass in einem
Evaluierungsbericht für das System gefordert wird, es solle
eine Visa-Versagungsdatei nach § 8 AuslDatV implementiert werden. Tatsächlich ist diese Funktion – wenn auch et-
was versteckt – im System vorhanden, und auch in der Systembeschreibung wird auf die Löschungsregelungen der
§§ 7 und 8 AuslDatV hingewiesen. Allerdings wird dort lediglich das Verfahren beschrieben, wie bei Ablauf der Löschungsfristen des § 7 Abs. 4 AuslDatV (ein Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer des Visums) bzw. § 8 Abs. 3 Nr. 2
AuslDatV (fünf Jahre nach Ablehnung des Antrags) der Datensatz per Hand gelöscht werden kann. Nicht nur, dass in
der derzeitigen Erprobungsphase im besuchten Generalkonsulat noch kein Datensatz gelöscht wurde; aufgrund bisheriger Erfahrungen bei Kontrollen, wie mit den bisherigen Dateien nach §§ 7 und 8 AuslDatV umgegangen wird, erwarte
ich, dass auch künftig nur sehr selten Datensätze gelöscht
werden. Dies gilt insbesondere für Auslandsvertretungen, in
denen sehr viele Visa erteilt bzw. verweigert werden. Gegenüber dem Auswärtigen Amt habe ich daher gefordert,
dass diese Löschfunktion unbedingt automatisiert werden
muss. Eine Antwort steht hierzu allerdings noch aus.
A b b i l d u n g 1 (zu Nr. 6.1)
Das Programm Visa 2000
BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002