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n o c h Anlage 26
Aufgabenwahrnehmung im
Datenschutz (Angabe in %)
%
6.4 Es erfolgt eine Unterstützung
des Datenschutzbeauftragten
durch zugewiesene
Mitarbeiter bzw.
Hilfspersonal i.S.v.
§ 4f Abs. 5 BDSG?
Ja
nein
7. Für wie viele Beschäftigte an
wie vielen Standorten (mit
Entfernungsangabe, wenn
Standorte weit verteilt) ist
der/die Datenschutzbeauftragte der Behörde zuständig?
8. Zur Arbeitssituation der/des
Datenschutzbeauftragten in
meiner Behörde möchte ich
auf folgendes ergänzend
hinweisen:
BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002