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n o c h Anlage 26

Aufgabenwahrnehmung im
Datenschutz (Angabe in %)

%

6.4 Es erfolgt eine Unterstützung
des Datenschutzbeauftragten
durch zugewiesene
Mitarbeiter bzw.
Hilfspersonal i.S.v.
§ 4f Abs. 5 BDSG?
Ja

nein

7. Für wie viele Beschäftigte an
wie vielen Standorten (mit
Entfernungsangabe, wenn
Standorte weit verteilt) ist
der/die Datenschutzbeauftragte der Behörde zuständig?
8. Zur Arbeitssituation der/des
Datenschutzbeauftragten in
meiner Behörde möchte ich
auf folgendes ergänzend
hinweisen:

BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002

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