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Anlage 25 (zu Nr. 17.2.1)
Beschluss der 64. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
am 24. und 25. Oktober 2002 zum
Umgang mit personenbezogenen Daten in Sachakten des Verfassungsschutzes

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes
und der Länder weist darauf hin, dass bei den von Verfassungsschutzämtern geführten Personen- und Sachakten Unterschiede bei der Löschung bzw. Vernichtung auftreten.
Während Personenakten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen – unter Beachtung archivrechtlicher Regelungen – regelmäßig gelöscht oder vernichtet werden, geschieht dies bei
Sachakten, die in der Regel auch personenbezogene Daten

BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002

enthalten, oftmals nicht. Dies darf aber nicht dazu führen,
dass diese Daten – anders als die Daten in Personenakten –
noch weiter verwandt werden dürfen.
Die Konferenz fordert, dass in Sachakten personenbezogene
Angaben, die nicht mehr erforderlich sind, auch in Ländern
ohne gesetzliches Löschungsgebot zumindest zu sperren
sind.

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