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Anlage 14 (zu Nr. 8.2.3.4)
Entschließung zwischen der 61. und 62. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
Länder:
Anlasslose DNA-Analyse aller Männer verfassungswidrig

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder weist entschieden den Vorschlag zurück, den
„genetischen Fingerabdruck“ aller Männer zu erheben und
rein vorsorglich zu speichern. Die Erhebung personenbezogener Daten ist auch im Rahmen der Strafverfolgung an

BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002

rechtsstaatliche Grundsätze gebunden. Eine Datenerhebung
auf Vorrat, die die Hälfte der Bevölkerung als potenzielle
Straftäter behandelt, ist verfassungsrechtlich unzulässig.
Darüber hinaus erscheint der erwartete Abschreckungseffekt
äußerst fragwürdig.

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