– 160 –
Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bildete die Entwicklung des Datenschutzes seit Ende der Siebzigerjahre. Das
Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom
15. Dezember 1983, mit dem der Datenschutz Grundrechtscharakter erhielt, sowie die Implementierung des Datenschutzes auf europäischer Ebene mit der EU-Richtlinie zum
Datenschutz vom 24. Oktober 1995 waren Meilensteine auf
diesem Weg. Die letzte große Herausforderung für den Datenschutz waren die Folgen des 11. September. Bei den
Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung wurde deutlich,
wie notwendig, aber auch schwierig es für den Staat ist, eine
Balance zu finden zwischen der Wahrung von Sicherheit
und Ordnung einerseits und der gleichzeitigen Gewährleistung der Freiheitsrechte der einzelnen Bürger andererseits.
Schließlich wurden die künftigen Anforderungen an den
Datenschutz thematisiert. Hierzu zählen beispielsweise die
fortschreitende Informationstechnik oder auch der datenschutzgerechte Umgang mit den entschlüsselten Informationen des menschlichen Genoms.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse würdigte das Bundesdatenschutzgesetz in seinem Grußwort als „wesentlichen
Beitrag zu unserer Demokratiekultur“. Dies schätze er als
ehemaliger DDR-Bürger besonders; dabei nahm er Bezug
auf die Erfahrungen mit der Stasi.
Staatssekretär Claus Henning Schapper bezeichnete das Gesetz als Meilenstein in der Geschichte der Persönlichkeitsrechte. Ein wesentliches Ziel der Modernisierung des Datenschutzrechts sollte es sein, die vielfach unübersichtlichen
Datenschutzregelungen zu vereinfachen und ihre Effektivität zu steigern.
Im Rahmen ihrer Festrede warnte die ehemalige Präsidentin
des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, vor einer ausufernden Erhebung von Daten. Wegen
der zunehmenden Bedeutung des Datenschutzes forderte
sie, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in das
Grundgesetz aufzunehmen und auch das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten in der Verfassung zu verankern.
33.2
Erfolgreiches Symposium in Bonn
Seit September 2000 lade ich einmal jährlich zu einem Datenschutzsymposium nach Bonn ein. Diese Veranstaltung
wurde vom Fachpublikum als Wissens- und Diskussionsforum mit großem Interesse angenommen. So konnte ich in
den vergangenen Jahren jeweils mehr als 80 Teilnehmer in
Bonn begrüßen.
In den ersten beiden Jahren beschäftigte sich das Symposium
noch ausschließlich mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen aus dem Bereich der Telekommunikation, so etwa mit
der Novellierung der Telekommunikations-Datenschutzverordnung oder mit datenschutzrechtlichen Problemen bei der
Telekommunikationsüberwachung. Insbesondere das Zusammenwachsen der verschiedenen Kommunikations- und
Informationstechnologien und die darauf aufbauenden Geschäftsmodelle machten es erforderlich, das Themenspektrum des Symposiums zu erweitern. So wurden erstmals im
Jahr 2002 auch Themen aus dem Bereich des Teledienstedatenschutzes erörtert.
Nach dem bisherigen Erfolg der Veranstaltung werde ich
auch in den nächsten Jahren ein Symposium zu Datenschutzfragen aus den neuen Medien anbieten, um damit
BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002
Fachleuten die Gelegenheit zu geben, sich in Bonn aktuell
informieren und austauschen zu können.
33.3
Der Datenschutzbeauftragte im Internet
Seit Februar 1999 ist meine Dienststelle mit einem eigenen Informationsangebot im Internet vertreten. Die
Homepage meiner Dienststelle (s. Abbildung 6) ist unter
der Adresse http://www.datenschutz.bund.de oder http://
www.bfd.bund.de erreichbar.
Im Berichtszeitraum 2001/2002 konnte ich ca. 7,3 Millionen
Seitenanfragen verzeichnen. Das entspricht im Durchschnitt
etwa 10 000 Seitenanfragen pro Tag. Dabei entwickelten
sich die Zugriffszahlen insbesondere im Jahre 2002 zu meiner Freude kontinuierlich nach oben (s. Abbildung 7).
Die meisten Zugriffe entfielen mit ca. 73 % auf die Rubrik
„Materialien zum Datenschutz“, die unter anderem meine
Tätigkeitsberichte, meine Informationsbroschüren „BfDINFO 1 bis 5“ wie auch Entschließungen der Datenschutzkonferenzen und einschlägige Gesetze und Verordnungen
enthält.
Mein Internetangebot unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung. So habe ich die in 2002 überarbeiteten BfD-Infos 1
und 5 bereitgestellt und das Layout meiner Tätigkeitsberichte aus 1995/96 und 1997/98 vereinheitlicht. Diese Maßnahmen und weitere geplante Verbesserungen sind auch mit
dem eGovernment-Projekt „BundOnline 2005“ der Bundesregierung abgestimmt.
Mein Internetangebot ist auf einem Server beim Competencecenter Informationsverbund Berlin-Bonn (CC IVBB)
eingerichtet. Das CC betreibt auch eine zentrale Firewall für
den Internetzugang aller Obersten Bundesbehörden sowie
Server für das Intranet-Angebot des Bundes im IVBB.
33.4
Einführung der gleitenden Arbeitszeit
Seit dem 1. Mai 2001 nimmt meine Dienststelle mit Unterstützung des Bundesverwaltungsamtes an dem Modellprojekt „Arbeitszeitflexibilisierung“ teil. Hierzu habe ich eine
Dienstvereinbarung mit dem Personalrat im Bundesministerium des Innern abgeschlossen. Bei dem Modellvorhaben
wird auf eine so genannte Kernarbeitszeit, in der alle Bediensteten anwesend sein müssen, verzichtet. Stattdessen ist
eine Servicezeit eingerichtet, in der in jeder Organisationseinheit der Behörde ein kompetenter Ansprechpartner erreichbar sein muss. Auf eine Einwirkung oder Kontrolle
durch Vorgesetzte wird weitgehend verzichtet. Gefordert
werden dagegen die Eigenverantwortung der Mitarbeiter
und die Absprache der Bediensteten untereinander.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Modellprojekt zeigen
ein hohes Maß an Zufriedenheit der Mitarbeiter, eine intensivere Kommunikation und eine verbesserte Zusammenarbeit.
33.5
Neues Informationsmaterial
Die Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie
95/46/EG vom 24. Oktober 1995 in deutsches Recht mit der
am 23. Mai 2001 in Kraft getretenen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes erforderte auch eine Überarbeitung
der vom BfD herausgegebenen Informationsbroschüren.
Mit der neu konzipierten „BfD-INFO 1“ wurde eine Basisinformation bereitgestellt, die neben dem Gesetzestext und