Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Für die Anpassung der IT-Strukturen entstehen im Bundesnachrichtendienst einmalige Erfüllungsaufwände im Umfang von etwa 400 Mio. Euro. Nach erfolgter
Anpassung der IT-Strukturen entstehen zugehörige betriebliche Aufwände im
Umfang von jährlich fast 100 Mio. Euro. Zudem besteht bereits ab Inkrafttreten
des Gesetzes ein jährlicher Erfüllungsaufwand von etwa 20 Mio. Euro, insbesondere zur Einrichtung und zum Betrieb der Steuerungs- und Kontrollmechanismen.
Der anfallende Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten soll im jeweiligen Einzelplan eingespart werden.
Länder:
Das Gesetz veranlasst keinen Erfüllungsaufwand im Landesvollzug.
F. Weitere Kosten
Keine.

Drucksache 19/26103

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