Drucksache 19/26103

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

in inhaltlicher und systematischer Hinsicht anpasst. Darüber hinaus dient die Novellierung der Umsetzung von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2017 (BVerwG 6 A 6.16 und 6 A 7.16).
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für den Unabhängigen Kontrollrat wird eine oberste Bundesbehörde eingerichtet.
Aus der Bereitstellung der Verwaltungsinfrastruktur resultieren einmalige Ausgaben in Höhe von 5 Mio. Euro. Die jährlichen Ausgaben werden auf 11,6 Mio.
Euro geschätzt und beinhalten Personal-, Sacheinzel- und Gemeinkosten für insgesamt 62 Planstellen/Stellen (davon 27 im höheren Dienst, 18 im gehobenen
Dienst und 17 im mittleren Dienst).
Einsparungen ergeben sich grundsätzlich und in geringem Umfang durch die Auflösung des – nur im Nebenamt tätigen – Unabhängigen Gremiums und seiner Geschäftsstelle beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt. Diese sind
im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Einzelplans 07 (Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz) zu prüfen.
Beim Bundesnachrichtendienst entstehen jährliche Ausgaben in Höhe von insgesamt etwa 30 Mio. Euro für betriebliche Aufwände. Zusätzlich entstehen, in Zusammenhang mit der Anpassung von IT-Strukturen, einmalige Mehrausgaben in
Höhe von fast 450 Mio. Euro und – nach erfolgter Anpassung – jährliche Ausgaben in Höhe von etwa 100 Mio. Euro, denen jährliche Einsparungen in Höhe von
etwa 15 Mio. Euro gegenüberstehen.
Der anfallende Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten soll im jeweiligen Einzelplan eingespart werden.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Ein über den bisherig bestehenden Erfüllungsaufwand hinausgehender weiterer
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsteht nicht.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Bund:
Mit der Umsetzung des Gesetzes entstehen personelle und finanzielle Aufwände
bei dem einzurichtenden Unabhängigen Kontrollrat und beim Bundesnachrichtendienst.
Der Erfüllungsaufwand für den Unabhängigen Kontrollrat wird auf einmalig
2,6 Mio. Euro und jährlich 4,8 Mio. Euro geschätzt.

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