Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

III.

– 127 –

Drucksache 19/26103

Ergebnis

Der Nationale Normenkontrollrat erkennt die Einschränkungen bei der Ermittlung und Darstellung von Folgekosten, die zur Wahrung von Geheimschutzinteressen unerlässlich sind,
grundsätzlich an. Er erhebt daher keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen
in dem vorliegenden Regelungsentwurf.

Dr. Ludewig
Vorsitzender und Berichterstatter

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