Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode III. – 127 – Drucksache 19/26103 Ergebnis Der Nationale Normenkontrollrat erkennt die Einschränkungen bei der Ermittlung und Darstellung von Folgekosten, die zur Wahrung von Geheimschutzinteressen unerlässlich sind, grundsätzlich an. Er erhebt daher keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem vorliegenden Regelungsentwurf. Dr. Ludewig Vorsitzender und Berichterstatter