Drucksache 19/26103

2.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Administratives Kontrollorgan: Unterstützt das gerichtsähnliche Kontrollorgan in der
Durchführung seiner Kontrollbefugnisse und überprüft eigeninitiativ und stichprobenmäßig den gesamten Prozess der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung auf Rechtmäßigkeit.

Der Unabhängige Kontrollrat handelt gemäß seinem gesetzlichen Auftrag bei der Erfüllung
seiner Aufgaben und bei der Ausübung seiner Befugnisse unabhängig, er ersucht weder um
Weisung noch nimmt er Weisungen entgegen.
Der Erfüllungsaufwand zur Durchführung der gerichtsähnlichen und administrativen Rechtskontrolle wird auf etwa jährlich 8.800 Personentage (44 Personenjahre) geschätzt. Damit geht
ein jährlicher Personalaufwand von rund 4,8 Millionen Euro einher. Hinzu kommen einmaliger
Aufwand zur Bereitstellung der für die Aufgabenerfüllung benötigten gesicherten Infrastruktur,
darunter insbesondere Verschlüsselungskomponenten und VS-konforme Arbeitsplätze, sowie für die Kontrolltätigkeiten relevante Soft- und Hardware. Die zugehörigen einmaligen
Sachkosten werden auf 2,6 Millionen Euro geschätzt.
IT-Anpassungen beim Bundesnachrichtendienst
a)

Einrichtung und Betrieb der Steuerungs- und Kontrollmechanismen einschließlich der
Schnittstelle zum Unabhängigen Kontrollrat

Der BND muss seine IT-Infrastruktur kontinuierlich so pflegen, dass sie den neuen Anforderungen an die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat genügt und hinreichende
Transparenz sowie Nachvollziehbarkeit gewährleisten kann. Insgesamt wird der zugehörige
Aufwand jährlich geschätzt etwa 20 Millionen Euro betragen.
b)

Anpassung von IT-Strukturen zur Gewährleistung des notwendigen Grundrechtschutzes
bei der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung

Abgeleitet aus praktischen Erfahrungen bei anderen Großvorhaben des BND mit vergleichbaren Aufgabenstellungen wird der einmalige Personal- sowie Sachaufwand für Hardware,
Software und externe Entwicklungsleistungen zur Anpassung der IT-Strukturen auf rund 400
Millionen Euro geschätzt. Insbesondere fällt dieser an, um die geänderten Prozessabläufe
der strategischen Ausland-Fernaufklärung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen (u. a. Filtermechanismen zur Aussonderung der Telekommunikationsdaten von Deutschen und Inländern sowie ggf. deren unwiederbringliche Löschung) umzusetzen.
Jährlich ergeben sich nach Anpassung der IT-Strukturen laufende Personal- und Sachaufwände (Lizenzen, Wartung und Anpassungsarbeiten) von geschätzt 100 Millionen Euro.
II.2.

Evaluierung

Eine fortlaufende Evaluierung der Vorgaben zur technischen Aufklärung erfolgt auf Grundlage
von § 58 des Gesetzentwurfes. Der Unabhängige Kontrollrat erstellt alle fünf Jahre einen Bericht zur Evaluierung der Effektivität seiner Kontrolltätigkeit und übermittelt diesen dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Das Bundeskanzleramt erhält vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Bericht. Die Evaluation soll das Ziel des Regelungsvorhabens, die Sicherstellung der effektiven Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat, überprüfen.
Indikatoren sind u. a. die Auskömmlichkeit der personellen und sächlichen Mittel zur Ausübung der Kontrolltätigkeit, Anzahl und Art der Beanstandungen und die Akzeptanz der Vorgaben (z. B. die Häufigkeit der Anrufung der gerichtlichen Kontrolle durch das administrative
Kontrollorgan). Die für die Evaluation notwendigen Daten werden vom Unabhängigen Kontrollrat erhoben.

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