Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Drucksache 19/26103

Zu Artikel 3 (Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung)
Es handelt sich um Folgeänderungen und Anpassungen, die sich aufgrund der Änderung des BND-Gesetzes ergeben.
Zu Artikel 4 (Änderung des Zollverwaltungsgesetzes)
Es handelt sich um Folgeänderungen und Anpassungen, die sich aufgrund der Änderung des BND-Gesetzes ergeben.
Zu Artikel 5 (Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes)
Es handelt sich um Folgeänderungen und Anpassungen, die sich aufgrund der Änderung des BND-Gesetzes ergeben.
Zu Artikel 6 (Änderung des Telekommunikationsgesetzes)
Es handelt sich um Folgeänderungen und Anpassungen, die sich aufgrund der Änderung des BND-Gesetzes ergeben.
Zu Artikel 7 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes)
Es handelt sich um Folgeänderungen und Anpassungen, die sich aufgrund der Änderung des BND-Gesetzes ergeben.
Zu Artikel 8 (Änderung des AZR-Gesetzes)
Es handelt sich um Folgeänderungen und Anpassungen, die sich aufgrund der Änderung des BND-Gesetzes ergeben.
Zu Artikel 9 (Änderung der Strafprozessordnung)
Es handelt sich um Folgeänderungen und Anpassungen, die sich aufgrund der Änderung des BND-Gesetzes ergeben.
Zu Artikel 10 (Einschränkung eines Grundrechts)
Um dem Zitiergebot des Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 GG Rechnung zu tragen, werden die Grundrechtseingriffe im
Abschnitt 4 des Artikel 1 (BND-Gesetz) sowie Artikel 2 (Artikel 10-Gesetz) aufgeführt. Es wird das Grundrecht
des Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 GG) eingeschränkt.
Zu Artikel 11 (Bekanntmachungserlaubnis)
Das BND-Gesetz wird umfassend neu nummeriert. Aus diesem Grund soll dem Bundeskanzleramt die Erlaubnis
eingeräumt werden, den Wortlaut des BND-Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
Zu Artikel 12 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

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