- 70 nachrichtendienstlicher Aktivitäten staatlicher Akteure mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland.
Nummer 2 Buchstabe c
Buchstabe c umfasst den Bestand oder die Sicherheit von Einrichtungen der Europäischen
Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrages sowie eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrages. Der Schutz solcher Einrichtungen stellt gleichermaßen wie
der Schutz von nationalen Einrichtungen ein gewichtiges Interesse der Bundesrepublik
Deutschland dar. Gefährdungen des europäischen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes und diesem zugeordneter Wirtschaftssubjekte können immensen volkswirtschaftlichen
Schaden begründen und in der Folge eine Gefährdung der Sicherheit von Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union bedeuten. Deutschland ist eng in internationale Handels- und Finanzströme eingebunden. Gesicherte Versorgungswege, stabile Märkte sowie funktionierende Kommunikationsströme sind hierfür unerlässlich. Die Abhängigkeit Deutschlands im
globalen Handel wird weiter zunehmen. Um als wettbewerbsfähiger Standort bestehen zu
können, müssen Innovationen, Forschung und Wirtschaft im Kontext strategischer Ressourcen geschützt werden. Durch einen solchen Schutz soll insbesondere die Schädigung
von Unternehmen in der Europäischen Union durch Wirtschaftsspionage und die Fälle des
Diebstahls geistigen Eigentums verhindert werden. Im Rahmen von Investitionsprüfungen
sind bei Unternehmensübernahmen oder ausländischen Direktinvestitionen Kenntnisse
über die ausländischen Akteure erforderlich. Dies gilt insbesondere im Bereich sogenannter
Schlüsseltechnologien. Entsprechende Beeinträchtigungen können von ausländischen Unternehmen aber auch von ausländischen staatlichen Stellen, einschließlich fremder Nachrichtendienste ausgehen. Eine staatlich gelenkte Beeinträchtigung kann dabei nicht nur auf
die Verschaffung eines rein ökonomischen Vorteils ausgerichtet sein, sondern auch dem
Ziel dienen, in wichtigen Wirtschafts- und Technologiefeldern durch die Zerstörung bzw.
den Aufkauf ausländischer Konkurrenz eine eigene Monopolstellung zu erreichen, die nicht
nur einen volkswirtschaftlichen Vorteil erbringt, sondern darüber hinaus andere Staaten in
Bezug auf diese Felder und insbesondere kritische Infrastruktur in eine Abhängigkeit zu
zwingen. Die Aufklärung entsprechender Aktivitäten muss dem Bundesnachrichtendienst
daher auch mittels der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung möglich sein.
Nummer 2 Buchstabe d
Maßnahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung sind auch zulässig zum
Schutz der außenpolitischen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Die Herausforderungen der globalisierten, multipolaren Welt, die von neuen Gestaltungsmächten
wie beispielsweise China und Russland zunehmend bestimmt werden, schaffen neue Rahmenbedingungen und Gefährdungspotenziale durch Destabilisierung politischer Systeme.
Solche Gefährdungen können sich auch auf das wirtschaftspolitische Geschehen auswirken oder dort ihren Ursprung haben, beispielweise bei globalen Finanz- und Ölkrisen. Hieraus ergeben sich wichtige strategische Konsequenzen für die deutsche Außen- und Wirtschaftspolitik. Handlung ist ein zielgerichtetes Vorgehen zur Durchsetzung der eigenen Interessen. Um dies zu gewährleisten, bedarf es zwingend einer umfassenden und zutreffenden Kenntnis des internationalen Sachverhalts. Auch die Kenntnis der Interessen der Akteure ist notwendig, um zum Beispiel kooperative Lösungen zu entwickeln. Für den Bundesnachrichtendienst erwächst hieraus die Notwendigkeit eines zielgerichteten Einsatzes
der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung zur Informationsdeckung.
Die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland kann beispielsweise auch dann tangiert werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland in internationalen
Konflikten als neutrale Stelle eine Vermittlerrolle einnimmt. Die Neutralität dieser Rolle der
Bundesrepublik Deutschland kann durch Einflussnahme von beteiligten oder Drittstaaten
gefährdet werden und ist somit zur Erfüllung dieser politischen Verantwortung zu schützen.