- 67 ten Gelder nutzen, als auch von internationalen Akteuren aus. Durch die strategische Fernmeldeaufklärung erlangt der Bundesnachrichtendienst insbesondere Erkenntnisse über die
klandestinen Methoden der entsprechenden Akteure betreffend die Einschleusung inkriminierter Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf.
Fest verankert in der internationalen organisierten Kriminalität ist ferner der Menschenhandel. Der Begriff des „Menschenhandels“ bezeichnet die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung
von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung,
Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung
oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses
einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen
sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen. Insbesondere
illegale Migranten geraten in die Fänge von Menschenhändler-Strukturen. Dies führt regelmäßig zu Zwangsprostitution und zu sonstiger Zwangs-/Schwarzarbeit, woraus auch Gefahren für Gesundheit, Leib und Leben dieser Personen erwachsen. Durch die strategische
Ausland-Fernmeldeaufklärung erlangt der Bundesnachrichtendienst insbesondere Erkenntnisse zu relevanten Personen/Personenzusammenschlüsse und deren Modi Operandi. Die Aufklärung dieses Phänomenbereichs ist für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes daher ebenfalls von herausragender Bedeutung.
Darüber hinaus unterfällt die illegale Migration regelmäßig dem Phänomenbereich der organisierten Kriminalität. Illegale Migration bezeichnet die Einreise nach und den Aufenthalt
in Staaten unter Verstoß gegen die dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist regelmäßig nur unter Zuhilfenahme krimineller Strukturen (Schleuser, Dokumentenfälscher,
Menschenhändler etc.) möglich. Für die kriminellen Akteure steht dabei die Profitmaximierung im Vordergrund. Für die illegalen Migranten ist der Weg nach Deutschland dagegen
mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben verbunden. Lukrativstes Geschäft für die internationale organisierte Kriminalität ist in diesem Zusammenhang die Ausbeutung illegal
migrierter Arbeitskräfte in vielfältiger Form („Abarbeiten“ von Vermittlungsgebühren oder
vorgestreckter Reisekosten, Vorenthalten von Arbeitslohn etc.). Illegale Migrationsbewegungen können zudem die Grenzsicherheit und damit die Ausübung staatlicher Souveränitätsrechte entlang der EU-Außengrenze gefährden. Durch die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung erlangt der Bundesnachrichtendienst insbesondere Erkenntnisse zu relevanten Personen und Personenzusammenschlüssen sowie die jeweiligen Modi Operandi.
Nur auf der Basis aktueller Lagebilder können illegale Migrationsbewegungen antizipiert
bzw. nachvollzogen werden.
Buchstabe f
Die illegale Weiterverbreitung von Kriegswaffen sowie von Waren und technischen Unterstützungsleistungen mit ziviler und militärischer Verwendung in Fällen von erheblicher Bedeutung trägt zur Destabilisierung von Staaten und ganzen Regionen bei und begünstigt
die Entstehung neuer Krisen- und Konfliktlagen. Die Umsetzung des Kriegswaffenkontrollgesetzes dient der Friedenssicherung und Kriegsverhütung. Die Aufklärung von Proliferation von Kriegswaffen in diesem Sinne soll friedensstörende Handlungen verhindern, das
friedliche Zusammenleben der Völker schützen sowie die Gefahren für den Völkerfrieden
und die internationale Sicherheit abwehren. Artikel 26 Absatz 2 GG normiert zu diesem
Zweck, dass Kriegswaffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in den Verkehr gebracht werden dürfen. Neben den Kriegswaffen stehen auch
Rüstungsgüter im Fokus der Aufklärung, um eine destabilisierende Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter in Krisenregionen oder einen Missbrauch zur internen Repression zu
verhindern.