- 63 Entwicklungen im Ausland, die sich negativ auf die Stellung der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft auswirken können. Dies kann beispielsweise bei politischen krisenhaften Entwicklungen im Ausland der Fall sein, von denen die Bundesrepublik
Deutschland betroffen ist. Eine krisenhafte Entwicklung in diesem Sinne wäre zum Beispiel
die Zuspitzung einer politischen Krise in der Peripherie Europas oder das Aufflammen bewaffneter Konflikte zwischen den Anrainerstaaten einer wichtigen maritimen Handelsroute.
Eine Gefahr von internationaler Bedeutung in diesem Sinne liegt vor, wenn sie einen Bezug
zu den in Nummer 1 aufgezählten Phänomenbereichen aufweist oder die in Nummer 2 und
3 genannten Rechtsgüter bedroht. Ein solcher Bezug kann sich auch mittelbar daraus ergeben, dass Informationen mittels der strategischen Fernmeldeaufklärung beschafft werden müssen, um hierdurch in die Lage versetzt zu werden, die Früherkennung der jeweiligen Gefahr durchzuführen. Beispielhaft kann hier die Aufklärung einer im terroristischen
Umfeld befindlichen Person genannt werden, um auf diese Weise Erkenntnisse zu erlangen, die eine Anbahnung als nachrichtendienstliche Quelle ermöglichen.
Nummer 1
Gefahren müssen im Einklang mit den von der Bundesregierung vorgegebenen Aufklärungsaufträgen des Bundesnachrichtendienstes einen Bezug zu den nachfolgend genannten Phänomenbereichen aufweisen, um eine strategische Aufklärungsmaßnahme begründen zu können.
Buchstabe a
Unter die Landes- und Bündnisverteidigung fallen einerseits nationale Verteidigungsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und andererseits Bündnisverpflichtungen in internationalen Bündnissen, an denen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, darunter
insbesondere die der NATO.
Strategische Aufklärungsmaßnahmen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung
kommen unter anderem bei sich entwickelnden Gefährdungen der territorialen Integrität
Deutschlands sowie eines Bündnispartners, bei zwischenstaatlichen Konflikten, bei fragiler
Staatlichkeit und schlechter Regierungsführung, bei weltweiter Aufrüstung, bei Gefährdung
der Informations-, Kommunikations-, Transport und Handelslinien, der Sicherheit der Rohstoff- und Energieversorgung sowie bei der Abwehr von Gefahren aus dem Cyber- und
Informationsraum zum Tragen. Auch Aufklärungsmaßnahmen fremder Staaten und insbesondere von deren Nachrichtendiensten, die ihrerseits die Maßnahmen der Bundesrepublik
Deutschland und ihrer internationalen Bündnispartner aufzuklären versuchen, um anhand
der gewonnenen Erkenntnisse Strategien zur Schwächung und bzw. oder Umgehung der
vorgenannten Verteidigungsinteressen entwickeln zu können, sind Bestandteil entsprechender strategischer Aufklärungsmaßnahmen.
Eine vergleichbare Interessenlage liegt bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr oder verbündeter Streitkräfte im Ausland vor, z. B. bei humanitären Einsätzen. Die Bundeswehr ist
an einer Vielzahl von Auslandseinsätzen beteiligt und leistet damit einen wertvollen Beitrag
zur weltweiten Sicherheit und Stabilität. Der Bundesnachrichtendienst ist als einziger Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland auch zuständig für die militärische
Auslandsaufklärung. Durch strategische Aufklärungsmaßnahmen kann er beispielsweise
Erkenntnisse unmittelbar zur Sicherheitslage und zu besonderen, situativ verschärften Gefährdung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort und der Peripherie des Einsatzlandes
gewinnen und trägt damit zur Sicherheit der eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten bei. So werden einflussreiche Personen in den Einsatzländern erfahrungsgemäß auch über ihren Zuständigkeitsbereich hinaus - über sicherheitsrelevante Ereignisse informiert, wenn sich Betroffene davon Hilfe und Unterstützung erhoffen. Besonders nützlich ist
die Erhebung von internen Kommunikationsverkehren von Militär und Sicherheitsbehörden.
Lagerelevante Informationen werden regelmäßig sehr zeitnah an Vorgesetzte weitergegeben. Im Gegensatz zu offiziellen Mitteilungen, in denen Gefahren häufig verharmlost und

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