- 57 Der anfallende Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten soll im jeweiligen Einzelplan eingespart werden.
3.
Erfüllungsaufwand
a) Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
b) Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Ein über den bisherig bestehenden Erfüllungsaufwand hinausgehender weiterer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsteht nicht.
c) Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Bund:
Mit der Umsetzung des Gesetzes entstehen personelle und finanzielle Aufwände bei dem
einzurichtenden Unabhängigen Kontrollrat und beim Bundesnachrichtendienst.
Der jährliche Erfüllungsaufwand für den Unabhängigen Kontrollrat, d.h. die Aufwände zur
Durchführung der gerichtsähnlichen Rechtskontrolle und der administrativen Rechtskontrolle wird auf etwa 8.800 Personentage geschätzt. Dies entspricht 44 Personen pro Jahr.
Mit diesen Aufwänden einher gehen jährliche finanzielle Aufwände im Umfang von etwa 4,8
Mio. Euro für Personal- und Sacheinzelkosten. Hinzu kommen einmalige Aufwände von
geschätzt 2,6 Mio. Euro zur Bereitstellung der für die Aufgabenerfüllung benötigten gesicherten Infrastruktur, darunter insbesondere Verschlüsselungskomponenten und VS-konforme Arbeitsplätze, sowie für die Kontrolltätigkeiten relevante Soft- und Hardware.
Der Erfüllungsaufwand für den Bundesnachrichtendienst resultiert zum einen aus der Einrichtung und dem Betrieb der Steuerungs- und Kontrollmechanismen inklusive der Schnittstelle zum Unabhängigen Kontrollrat. Die zugehörigen Ausgaben belaufen sich auf jährlich
etwa 20 Mio. Euro.
Zum anderen entstehen Erfüllungsaufwände im Rahmen der Anpassung der IT-Strukturen
an die geänderten Prozessabläufe und deren regelmäßigen Aktualisierung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der geforderten Filtermechanismen. Abgeleitet aus einem Großvorhaben des Bundesnachrichtendienstes
wird der einmalige Aufwand zur Anpassung der IT-Strukturen auf insgesamt etwa 400 Mio.
Euro geschätzt. Jährlich fallen nach erfolgter Anpassung voraussichtlich personelle und
materielle Aufwände im Umfang von geschätzten fast 100 Mio. Euro an. Diese Aufwände
decken unter anderem Lizenzen, Wartung und Regeneration sowie Anpassungsarbeiten
ab.
Für den Bundesnachrichtendienst erfolgen aufgrund der notwendigen Geheimhaltung keine konkreteren Ausführungen.
Der anfallende Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten soll im jeweiligen Einzelplan eingespart werden.
Länder:
Das Gesetz veranlasst keinen Erfüllungsaufwand im Landesvollzug.