- 56 Gesetzentwurfs zielen auf eine nachhaltige Entwicklung, weil er den Bundesnachrich-tendienst mit rechtssicheren Befugnissen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ausstat-tet
und gleichzeitig den Datenschutz nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts stärkt.
2.
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand entstehen für den Unabhängigen Kontrollrat
in Folge der personellen Aufwände für die notwendigen Verwaltungstätigkeiten einer obersten Bundesbehörde. Die Aufwände werden auf jährlich 3.600 Personentage (das entspricht
18 Planstellen/Stellen, davon 4 im höheren Dienst, 6 im gehobenen Dienst und 8 im mittleren Dienst) geschätzt. Die zugehörigen Personal-, Sacheinzel- und Gemeinkosten (darunter Mieten, Reisekosten usw.) belaufen sich auf etwa 6,8 Mio. Euro pro Jahr. Für die Bereitstellung der allgemeinen Infrastruktur der obersten Bundesbehörde, dies betrifft vor allem die Standard-IT und das Mobiliar, fallen einmalige Ausgaben in Höhe von 2,4 Mio. Euro
an.
Hinzu kommen einmalige Ausgaben aus dem Erfüllungsaufwand (unten 3.c) in Höhe von
2,6 Mio. Eurofür die spezifische Infrastruktur (insbesondere VS-konforme Arbeitsplätze und
Kommunikationssysteme). Die jährlichen Ausgaben aus dem Erfüllungsaufwand (unten
4.c) für Tätigkeiten der gerichtsähnlichen und der administrativen Rechtskontrolle (44 Planstellen/Stellen, davon 23 im höheren Dienst, 12 im gehobenen Dienst und 9 im mittleren
Dienst) werden auf etwa 4,8 Mio. Euro geschätzt.
Insgesamt ergeben sich damit für den Unabhängigen Kontrollrat Haushaltsausgaben von
einmalig 5 Mio. Euro und jährlich 11,6 Mio. Euro. Die jährlichen Ausgaben beinhalten die
Personalkosten in Höhe von 6,4 Mio. Euro für die insgesamt 62 Planstellen/Stellen zuzüglich der Sacheinzelkosten in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie der Gemeinkosten in Höhe von
etwa 3,2 Mio. Euro.
Einsparungen ergeben sich grundsätzlich und in geringem Umfang durch die Auflösung des
- nur im Nebenamt tätigen - Unabhängigen Gremiums und seiner Geschäftsstelle beim
Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt. Diese sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Einzelplans 07 (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
zu prüfen.
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand resultieren für den Bundesnachrichtendienst
aus zusätzlich personellen und materiellen Aufwänden für betriebliche Aufgaben im Umfang von geschätzten etwa 10 Mio. Euro pro Jahr und die einmalige Anpassung der ITStrukturen in Höhe von geschätzt fast 50 Mio. Euro. Nach erfolgter Anpassung reduziert
sich letztere Summe auf fast 10 Mio. Euro pro Jahr.
Hinzu kommen einmalige Ausgaben aus dem Erfüllungsaufwand (unten 3.c) für Investitionen und interne Personalaufwände zur Anpassung der IT-Strukturen in Höhe von etwa 400
Mio. Euro sowie jährliche Ausgaben aus dem Erfüllungsaufwand (unten 3.c) im Umfang von
etwa 20 Mio. Euro bis zur erfolgten Anpassung der IT-Strukturen bzw. zusätzlich etwa 90
Mio. Euro danach. Im Gegenzug werden nach Abschluss der einmaligen Anpassungs-maßnahmen beim Bundesnachrichtendienst (voraussichtlich) jährlich Betriebsaufwände in
Höhe von etwa 15 Mio. Euro durch die Ablösung von Altsystemen entfallen.
Insgesamt ergeben sich damit für den Bundesnachrichtendienst Haushaltsausgaben von
einmalig etwa 450 Mio. Euro und jährlich etwa 30 Mio. Euro bis zur erfolgten Anpassung
der IT-Strukturen bzw. fast 115 Mio. Euro (unter Berücksichtigung der genannten Einsparungen in Höhe von etwa 15 Mio. Euro) danach.
Für den Bundesnachrichtendienst erfolgen aufgrund der notwendigen Geheimhaltung keine konkreteren Ausführungen.