-4Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt. Diese sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Einzelplans 07 (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
zu prüfen.
Beim Bundesnachrichtendienst entstehen jährliche Ausgaben in Höhe von insgesamt etwa
30 Mio. Euro für betriebliche Aufwände. Zusätzlich entstehen, in Zusammenhang mit der
Anpassung von IT-Strukturen, einmalige Mehrausgaben in Höhe von fast 450 Mio. Euro
und – nach erfolgter Anpassung – jährliche Ausgaben in Höhe von etwa 100 Mio. Euro,
denen jährliche Einsparungen in Höhe von etwa 15 Mio. Euro gegenüberstehen.
Der anfallende Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten soll im jeweiligen Einzelplan eingespart werden.

E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Ein über den bisherig bestehenden Erfüllungsaufwand hinausgehender weiterer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsteht nicht.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Bund:
Mit der Umsetzung des Gesetzes entstehen personelle und finanzielle Aufwände bei dem
einzurichtenden Unabhängigen Kontrollrat und beim Bundesnachrichtendienst.
Der Erfüllungsaufwand für den Unabhängigen Kontrollrat wird auf einmalig 2,6 Mio. Euro
und jährlich 4,8 Mio. Euro geschätzt.
Für die Anpassung der IT-Strukturen entstehen im Bundesnachrichtendienst einmalige Erfüllungsaufwände im Umfang von etwa 400 Mio. Euro. Nach erfolgter Anpassung der ITStrukturen entstehen zugehörige betriebliche Aufwände im Umfang von jährlich fast 100
Mio. Euro. Zudem besteht bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes ein jährlicher Erfüllungsaufwand von etwa 20 Mio. Euro, insbesondere zur Einrichtung und dem Betrieb der Steuerungs- und Kontrollmechanismen.
Der anfallende Mehrbedarf an Personal- und Sachkosten soll im jeweiligen Einzelplan eingespart werden.
Länder:
Das Gesetz veranlasst keinen Erfüllungsaufwand im Landesvollzug.

F. Weitere Kosten
Keine.

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