22 Wichtiges aus zurückliegenden Tätigkeitsberichten
1.

24. TB Nr. 2.2.5, 25. TB Nr. 7.5 Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
Das bilaterale FATCA-Abkommen zwischen Deutschland und den USA ist am 11. Dezember 2013 in
Kraft getreten.
Meldende deutsche Finanzinstitute sind verpflichtet, sich bei der amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service - IRS) registrieren zu lassen und die zu erhebenden Daten zu US-amerikanischen
meldepflichtigen Konten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Die Daten sind jährlich zu erheben und bis zum 31.07. des Folgejahres an das BZSt zu übermitteln. Dieses leitet die Daten
dann an den IRS weiter.
Die technischen Einzelheiten wurden mit der amerikanischen Seite in einem „Competent Authority Arrangement“ festgelegt. Im September 2015 wurden erstmals Daten in die USA übermittelt. Auch der
IRS stellt im Gegenzug den deutschen Steuerbehörden Daten über in Deutschland Steuerpflichtige mit
Konten in den USA zur Verfügung. Diese werden vom BZSt an die zuständigen inländischen Landesfinanzverwaltungen weitergegeben.
Ich war von Beginn an sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene in das Verfahren zur
Umsetzung von FATCA eingebunden und habe mich für die Einhaltung eines angemessenen Datenschutzniveaus eingesetzt. Dabei habe ich insbesondere auf die Beachtung des datenschutzrechtlichen
Erforderlichkeits- und Zweckbindungsgrundsatzes hingewirkt. Ich werde das Verfahren auch weiterhin
datenschutzrechtlich begleiten.

2.

25. TB Nr. 11.1.2 Kontrolle des Instituts für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr (WehrMedStatInstBw)
Bereits im vergangenen Berichtszeitraum habe ich über die Probleme bei der Aussonderung und Vernichtung von Gesundheitsunterlagen berichtet, die vom WehrMedStatInstBw auf Mikrofilm archiviert
und deren Fundstellen in einer eigens dafür betriebenen Datenbank festgehalten werden.
Das Institut hat im Nachgang zu meinem Kontrollbesuch seine Fundstellendatenbank weiterentwickelt
und mir die Änderungen bei einem erneuten Informationsbesuch im Jahr 2016 vorgestellt. Die jetzt als
Dokumentenfundstelleninformationssystem (DFIS) bezeichnete Datenbank kann nun erstmals sicherstellen, dass alle enthaltenen Fundstellen über auf Mikrofilm archivierte Gesundheitsunterlagen fristgerecht gelöscht werden können.
Ich begrüße diese Weiterentwicklung. Sie stellt jedoch nur einen ersten wichtigen Schritt zur Umsetzung der eigentlichen Verpflichtung des Instituts dar, nicht mehr erforderliche Unterlagen mit Gesundheitsdaten zu löschen. Denn trotz der Löschung der Fundstelle wird die eigentlich zu löschende Unterlage weiterhin auf Mikrofilm vorgehalten, bis die Archivierungsfrist auch der letzten der auf dem gesamten Mikrofilm enthaltenen Gesundheitsunterlagen abgelaufen ist.
Meine Empfehlung an das Bundesministerium der Verteidigung, eine technische Lösung zur Datenlöschung nach Ablauf der Archivierungsfristen entwickeln zu lassen, halte ich daher aufrecht.

3.

25. TB Nr. 12.1 Online-Wahl beim Bundesfreiwilligendienst
Nach meiner Beteiligung beim Verfahren zum Erlass der Verordnung zur Wahl der Sprecherinnen und
Sprecher des Bundesfreiwilligendienstes in den Jahren 2012 und 2013 habe ich mir im Jahr 2015 die

BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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