21 Aus meiner Dienststelle
21.1 Organisatorische Verselbstständigung vollzogen
Nachdem die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum 1. Januar 2016 unabhängig geworden ist, gilt es nun, die erforderlichen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen und zu sichern, um die Unabhängigkeit auch umzusetzen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist seit dem 1. Januar 2016 eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Damit wurde die seit 1995 bestehende europarechtliche Verpflichtung zur
Herstellung der völligen Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht vollzogen. Die seit Errichtung der Behörde im
Jahr 1978 geltende Dienstaufsicht des BMI sowie die Rechtsaufsicht der Bundesregierung wurden beendet. Jetzt
unterstehe ich ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle.
Aufgrund der vielfältigen und stetig zunehmenden Aufgaben wächst meine Dienststelle dynamisch - und dies
sowohl in personeller als auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht. Mit dem Nachtragshaushalt 2015
wurden drei zusätzliche Planstellen bewilligt; mit dem Haushalt 2016 erhielt ich weitere 20,5 zusätzliche Planstellen. Damit weist meine Dienststelle im Jahr 2016 insgesamt 110,5 Planstellen und Stellen auf. Entsprechend
wurde der Haushalt von 9,3 Millionen € in 2015 auf 13,7 Millionen € für das Jahr 2016 aufgestockt (vgl. Kasten
zu Nr. 21.1).
Dieses Wachstum setzt sich auch mit dem im Jahr 2016 verhandelten Haushalt 2017 fort. Für das Jahr 2017
wurden meiner Dienststelle 49 neue Planstellen bewilligt. Davon sind allerdings 20 Planstellen zum Ende des
Jahres 2017 nach Vorlage einer Personalbedarfsermittlung zu entsperren.
Meine weiter wachsenden Aufgaben - insbesondere aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung
sowie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur notwendigen datenschutzrechtlichen Kontrolle der Sicherheitsbehörden - machen auch künftig ein erhebliches personelles und finanzielles Wachstum
erforderlich. Hierauf werde ich gegenüber Bundesregierung und Parlament weiterhin mit Nachdruck hinweisen
und die sachlich gebotenen Personalaufstockungen vollumfänglich geltend machen.

Kasten zu Nr. 21.1
BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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