19 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Änderung der Geschäftsordnung
Am 15. Oktober 2015 führte ich ein Gespräch mit dem 1. Ausschuss des Deutschen Bundestages, Ausschuss für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Dabei ging es im Wesentlichen um die Möglichkeit, meinen
Tätigkeitsbericht künftig im Plenum des Deutschen Bundestages vorstellen und meine Stellungnahmen im
Rahmen von Ressortabstimmungen den Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung bei Einbringung in die
parlamentarische Beratung beifügen zu können. Der Ausschuss griff damit meine entsprechenden Empfehlungen aus dem 25. Tätigkeitsbericht auf.
Erforderlich wäre hierfür eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Einige Bundesländer haben ihren Landesdatenschutzbeauftragten bereits entsprechende Befugnisse eingeräumt, z. B. Berlin,
Brandenburg, Sachsen und Thüringen.
Meine Beratungsaufgabe gegenüber dem Deutschen Bundestag könnte ich zudem wirksamer erfüllen, wenn
meine Stellungnahmen im Rahmen von Ressortabstimmungen den Gesetzgebungsvorlagen der Bundesregierung
bei Einbringung in die parlamentarische Beratung beigefügt würden. Hierdurch könnte der Gesetzgeber unmittelbar auf die datenschutzrechtlichen Implikationen eines Gesetzgebungsvorhabens aufmerksam gemacht werden. Vergleichbar wäre dies mit der Funktion des Nationalen Kontrollrates, dessen Stellungnahmen zu den verursachten Bürokratiekosten eines Gesetzes dem betreffenden Gesetzentwurf beigefügt werden.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat eine Prüfung meiner Vorschläge zugesagt. Ein Ergebnis lag bei Redaktionsschluss zu diesem Tätigkeitsbericht noch
nicht vor.
A. Zudem von besonderem Interesse
Nr. 1.1; 1.2 f.; 21.1; 21.5

BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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