einsetzen darf, das besondere Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen hat, war diese Verstärkung nur schwierig
zu realisieren.
Die intensiven Vorbereitungen, die Vor-Ort-Termine, die Nachbereitungen mit umfangreichem weiteren schriftlichen und mündlichen Informationsaustausch, die Aufbereitung und Strukturierung der umfänglichen
und - auch in technischer Hinsicht - sehr komplexen Informationen haben die Ressourcen dieses Kontrollteams
über lange Zeit nahezu vollständig gebunden. Dessen beschränkte Kapazitäten wurden darüber hinaus durch die
intensiven Erörterungen mit dem BND und dem für die Aufsicht über den BND zuständigen Bundeskanzleramt
sowie die Unterstützungsleistungen für den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages weiter
gefordert.
Es besteht die dringende Notwendigkeit, derartige Kontrollen auszubauen und weiter zu intensivieren, um die
vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kompensationsfunktion (vgl. o. Nr. 1.3 und Nr. 10.2.10) zu erfüllen.
Derzeit ist dies mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.
A. Zudem von besonderem Interesse
Nr. 1.1; 1.2 f.; 1.3; 1.6; 12.3.2; 21.1; 21.2; 21.3; 21.4; 21.5; 22-11; 22.12

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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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