schaft - Ressortbereich
sung bis Ende 2016 vorgesehen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit Ressortbereich
Es gibt noch 122 Systeme mit Windows XP, deren
Ablösung für 2016 vorgesehen ist.
Bundespräsidialamt
Es sind keine kritischen Systeme mit Windows XP
im Einsatz.
Bundesministerium für Gesundheit
Es gibt noch 9 Systeme mit Windows XP ohne
Netzanschluss, der Zeitpunkt der Ablösung ist noch
offen.
Bundeministerium der Verteidigung
Es gibt noch ca. 12.000 Systeme mit Windows XP
ohne Netzanschluss, deren Ablösung für Ende 2016
vorgesehen ist. Für diese Systeme gibt es Sonderverträge mit Microsoft.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Es gibt noch 2 Systeme mit Windows XP ohne
Netzanschluss, der Zeitpunkt der Ablösung ist noch
offen.
10.2.11.4 Windows 10
Neue Betriebssysteme werben mit personalisierten Diensten und benötigen hierfür personenbezogene Daten.
Hierüber informieren sie die Nutzerinnen und Nutzer in ihren Datenschutzerklärungen. Sind diese Datenschutzerklärungen jedoch verständlich und klar formuliert und, vor allem, halten sich die Hersteller daran? Ein guter Grund, sich die Datenschutzerklärung am Beispiel von Windows 10 einmal genauer anzusehen.
Der Trend bei der Entwicklung von Betriebssystemen geht in den letzten Jahren immer mehr in Richtung Onlinefunktionalität. Dabei ist der Austausch von Daten über das Internet, z. B. des Clientsystems mit einer Cloud,
zum Standard geworden. Microsoft, der Hersteller des Betriebssystems Windows 10, folgt diesem Trend und
bietet umfangreiche Dienste an, die dem Nutzer die tägliche Arbeit erleichtern und eine unbegrenzte Verfügbarkeit der Daten sicherstellen soll. Auch andere Hersteller wie Apple oder Google bieten diese Dienste an und
nutzen die ständige Verbindung der Clientsysteme mit dem Internet. Allen Herstellern gemein ist, dass sie dafür
Daten des Clientsystems, z. B. Positionsdaten, und Daten des Nutzers verwenden. Die größte Funktionalität
bieten hier personalisierte Dienste, wie die Hersteller hervorheben. Um aber einen Dienst zu personalisieren,
bedarf es personenbezogener Daten. Wie die Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden und um welche
Daten es sich handelt, darüber muss der Hersteller die Nutzerinnen und Nutzer in einer entsprechenden Datenschutzerklärung informieren.
Die Datenschutzerklärung von Microsoft zu Windows 10, die über die Webseite des Herstellers abgerufen werden kann, beschreibt sehr umfangreich, welche Daten vom Betriebssystem selbst und den dazugehörigen Diensten erhoben werden (Stand: Anfang März 2017). Gerade bei den Diensten wird deutlich, dass sich Microsoft
vorbehält, umfangreiche personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Doch auch wenn man diese
Dienste nicht nutzen will und deaktiviert, werden personenbezogene Daten erhoben und an den Hersteller gesendet, wie die Datenschutzerklärung verrät.
Bei der Aktivierung von Windows 10 werden neben einem Produktschlüssel, der dem Gerät zugeordnet wird,
Daten zur Software und zum Gerät erhoben. Diese nicht genauer definierten Daten werden „bei Bedarf einer
Lizenzvalidierung“ erneut erhoben und an Microsoft gesendet, wobei nicht erläutert wird, wie diese Daten verarbeitet, an wen sie weitergegeben und wie lange sie gespeichert werden.
Bei mobilen Geräten, auf denen Windows 10 installiert ist, werden Geräte- und Netzwerkidentifizierungsmerkmale („device and network identifiers“) erhoben. Da diese Identifizierungsmerkmale für jedes Gerät einmalig
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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016