schenhandel oder Geldwäsche und internationalem Terrorismus sichtbar wird (vgl.
Kojm, in: Goldman/Rascoff [Hrsg.], Global Intelligence Oversight, 2016, S. 95 ff.;
Goodman/Ischebeck-Baum, in: Dietrich/Sule [Hrsg.], Intelligence Law and Policies in
Europe, 2019, S. 1 <Rn. 104 ff.>; Rosand, Journal of Conflict & Security Law 11
<2006>, S. 399 <400 f.>; hinsichtlich des Gefahrenbereichs „Cyber“ siehe auch BTDrucks 18/4654, S. 40 f.). Der Auslandsaufklärung mittels Telekommunikationsüberwachung kommt damit außen- und sicherheitspolitisch eine zunehmende Bedeutung
zu, die politisch etwa auch in den im Vergleich zu vielen anderen Bereichen deutlich gestiegenen Haushaltsansätzen der Nachrichtendienste ihren Ausdruck findet
(vgl. die Verdoppelung des veranschlagten Budgets des Bundesnachrichtendienstes
von 475,5 Millionen Euro im Jahr 2011 [vgl. Haushaltsrechnung des Bundes für das
Jahr 2011, S. 185] auf 966,5 Millionen Euro im Jahr 2019 [vgl. Haushaltsgesetz 2019
vom 17. Dezember 2018, BGBl I S. 2528, Einzelplan 04, S. 22], während im gleichen
Zeitraum das Gesamtbudget von 306,8 Milliarden Euro [vgl. Haushaltsrechnung des
Bundes für das Jahr 2011, S. 14] auf 356,4 Milliarden Euro [vgl. Haushaltsgesetz
2019 vom 17. Dezember 2018, BGBl I S. 2528, Gesamtplan, S. 16] um 16 Prozent
anstieg).
b) Die unter veränderten Bedingungen zunehmende Bedeutung der Auslandsaufklärung geht im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit mit neuen Herausforderungen nicht nur für die Wahrung der Sicherheit, sondern auch für die Wahrung der
Freiheit einher, die rechtsstaatlich auf der Basis der Grundrechte ausbalanciert werden muss.
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Mit den Entwicklungen der Informationstechnik verbindet sich, dass die Datenströme über Satelliten und durch Kabel volatil nach von Staatsgrenzen unabhängigen
technischen Kriterien weltweit geführt werden (vgl. zu dieser Entwicklung bereits BTDrucks 14/5655, S. 17). Dadurch ist es möglich, auch vom Inland aus in erheblichem
Umfang Auslandskommunikation zu erfassen. Gleichzeitig vollzieht sich gesellschaftliche Kommunikation zunehmend in internationalen Zusammenhängen. Auf der
Grundlage grenzüberschreitender Dienstleistungsangebote stützt sich der Austausch
zwischen Bürgerinnen und Bürgern als Grundrechtsträgern – innerhalb der Staaten
wie über die Staatsgrenzen hinaus – weitgehend auf Telekommunikationsdienstleistungen, die nicht nach der Unterscheidung zwischen Inland und Ausland strukturiert
sind (vgl. Kojm, in: Goldman/Rascoff [Hrsg.], Global Intelligence Oversight, 2016, S.
95 <100 f.>). Vor dem Hintergrund, dass sich unter den gegenwärtigen Bedingungen
der Informationstechnik zunehmend Handlungen und Kommunikationsbeziehungen
aller Art in digitaler Form niederschlagen, und angesichts ständig steigender Datenverarbeitungskapazitäten erstrecken sich die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung so auf breite Bereiche der gesamten Zivilgesellschaft auch außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets – so wie umgekehrt die Inlandskommunikation auch
der Überwachung durch andere Staaten ausgesetzt ist (vgl. BTDrucks 18/12850, S.
1283 ff.).
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