nismäßigkeit – und Plausibilität überprüft. Von den Systemen des Bundesnachrichtendienstes erfasste, aber nicht anhand der Suchbegriffe selektierte Telekommunikationsinhaltsdaten werden nach dem Abgleich rückstandslos aus den Erfassungssystemen gelöscht.
Bei den Selektoren werden inhaltliche und formale Begriffe unterschieden, wobei
der Bundesnachrichtendienst ganz überwiegend (nach Angaben der Bundesregierung ungefähr zu 90 Prozent) formale Suchbegriffe verwendet. Dies sind Kommunikationsmerkmale, wie beispielsweise Anschlusskennungen oder E-Mail- Adressen,
die nachrichtendienstlich für relevant erachteten Personen, Entitäten, Gruppen oder
Phänomenen zugeordnet werden können. Mittels solcher Suchbegriffe kann der Bundesnachrichtendienst aus den erfassten Datenströmen alle Telekommunikation identifizieren und zur Speicherung aussondern, die an die als Suchbegriff verwendete
Kennung oder Adresse gerichtet ist, von ihr stammt oder sie enthält. Nach Angaben
der Bundesregierung dienen circa fünf Prozent der Suchbegriffe dem Zweck, gezielt
Erkenntnisse zu einzelnen Personen in Hinblick auf gegenüber ihnen zu ergreifende
Maßnahmen zu erlangen; in den übrigen Fällen sind die hinter den gesteuerten
Suchbegriffen stehenden Personen nur zum Teil bekannt, ohne dass sie selbst und
ihr Verhalten im Fokus des Aufklärungsinteresses stehen.

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Auf diesem Weg selektiert der Bundesnachrichtendienst aus dem erfassten Datenvolumen mittels einer sechsstelligen Zahl von Suchbegriffen die Inhaltsdaten von täglich circa 270.000 Telekommunikationsvorgängen zwischen Menschen (E-Mail, Telefonat, Chat-Nachrichten) und speichert sie zur weiteren händischen Auswertung.
Diese Zahl setzt sich aus vom Inland aus erhobenen Verkehren (circa 60 Prozent)
und Auslandserfassungen (circa 40 Prozent) sowie einer niedrigen fünfstelligen Zahl
von Telekommunikationsverkehren zusammen, die dem Dienst von kooperierenden
ausländischen Nachrichtendiensten zugeleitet werden. Zusätzlich erfasst und speichert der Bundesnachrichtendienst täglich eine um mehrere Größenordnungen höhere Menge von Verkehrsdaten.

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e) An die Selektion und Speicherung von Inhaltsverkehren mittels Suchbegriffen
schließt sich deren weitere Auswertung an. Kernstück dieses Arbeitsschritts ist die
händische Bewertung auf nachrichtendienstliche Relevanz. Hierbei werden zur Zeit
im täglichen Durchschnitt rund 260 Datenverkehre identifiziert, die an die „abnehmenden Bereiche“ weitergeleitet werden. Nach Angaben der Bundesregierung wird
in diesem Rahmen – zusammen mit der Bewertung der Relevanz und der händischen Sichtung auf eine versehentliche Erfassung internationaler oder inländischer
Telekommunikation – auch der Kernbereichsschutz nach § 11 BNDG praktisch implementiert. Für die vorherigen Verfahrensschritte entfalten die Vorgaben zum Kernbereichsschutz demgegenüber nach Angaben der Bundesregierung keine praktische
Wirkung. Nach der einschlägigen Dienstvorschrift (DV SIGINT) und Angaben der
Bundesregierung wird bei der händischen Auswertung auch die geschützte Kommunikation von nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Personen berücksichtigt; solche Kommunikation darf danach nur dann verwendet werden, wenn der

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