bb) Gefahrenunabhängige Zwecke zur ausschließlichen Information
der Bundesregierung
177
d) Strukturierung der Überwachung auf der Grundlage differenziert defi- 178
nierter Maßnahmen
aa) Formalisierte Festlegung der Überwachungsmaßnahmen
179
bb) Ausrichtung des weiteren Verfahrens auf die jeweilige Maßnahme
182
cc) Möglichkeit zusammenfassender Netzanordnungen
183
e) Besondere Anforderungen an gezielt personenbezogene Überwachung
185
aa) Keine gezielt personenbezogene Überwachung von deutschen
Staatsangehörigen
186
bb) Regelungen zu potentiellen Überwachungsadressaten
187
cc) Kein Unterlaufen der Anforderungen an die einzelfall- bezogene
Telekommunikationsüberwachung
189
dd) Besonderheiten für Maßnahmen zur ausschließlichen Information
der Bundesregierung
190
f) Grenzen für die bevorratende Speicherung von Verkehrsdaten
191
g) Rahmenbestimmungen zur Datenauswertung
192
h) Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
193
aa) Eingriffsschwellen und Abwägung
194
bb) Schutzwürdigkeitsprüfung
196
cc) Bestimmung der geschützten Berufsgruppen
197
dd) Besonderheiten für Maßnahmen nur zur Information der Bundesregierung
198
i) Kernbereichsschutz
199
aa) Begriffsverständnis
200
bb) Gebotene Schutzvorkehrungen
203
j) Löschungspflichten
208
III. Maßstäbe für die Datenübermittlung
211
1. Grundrechtseingriff
212
2. Notwendigkeit normenklarer und bestimmter Rechtsgrundlagen
213
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