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A b b i l d u n g 3 (zu Nr. 4.2.1)
Anwendung der Datenschutzgesetze beim Einsatz von RFID

4.2.2

Biometrie vor dem Durchbruch?

Die Versprechen über Vorteile und Sicherheit der biometrischen Systeme werden mit der heute verfügbaren
Technik nur bedingt gehalten.
Die Diskussion über Vor- und Nachteile des Einsatzes
von Biometrie geht weiter (vgl. 19. TB Nr. 1.11). Diese
Technologie eröffnet zwar ein sehr weiträumiges Spektrum von Anwendungsmöglichkeiten, etwa biometrische
Zugangssysteme für Sicherheitsbereiche und Passwortersatz am Rechner, doch hat sie den Durchbruch noch
nicht erreicht. Angesichts ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten wird die Biometrie auch für das Identitätsmanagement erheblich an Bedeutung gewinnen.
Die erste Massenanwendung wird voraussichtlich die
Verwendung biometrischer Merkmale in Pässen und Ausweisen sein (vgl. Nr. 6.2). Inwieweit sich die Biometrie
bei derartigen Massenanwendungen alltagstauglich erweisen wird, muss aber noch ermittelt werden. Neben den
datenschutzrechtlichen Fragen stellen die Zuverlässigkeit
der Systeme und der Kosten-/Nutzenaspekt die größte
Hürde dar.
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die im
Ausweis einzusetzende Technik wurden in Stellungnah-

men der Art. 29-Gruppe zur EU-Pass-Verordnung formuliert. Ich trete dafür ein, dass diese Anforderungen bei der
Formulierung der technischen Feinkonzepte berücksichtigt und dem Stand der Technik entsprechend weiterentwickelt werden (z. B. Schutz der biometrischen Daten auf
einem RFID-Chip gegen Manipulation und heimliches
Auslesen).
Im Bereich des Bundes wurden im Berichtszeitraum verschiedene Tests mit biometrischen Systemen durchgeführt. Sie sollten u. a. die Nutzbarkeit/Einsatztauglichkeit
der Systeme für Ausweisdokumente prüfen. Die getesteten Systeme haben als biometrische Merkmale Gesicht,
Finger und Iris eingesetzt. Die Tests haben Hinweise auf
noch weitgehend ungelöste Probleme ergeben; so ist bei
der Fingerabdruck- und auch bei der Iriserkennung nicht
zu vermeiden, dass einige Personen grundsätzlich nicht
erfasst werden können, weil Merkmale fehlen oder nicht
ausgeprägt sind. Bei der Fingerabdruckerkennung ist die
Erkennungsleistung bei bestimmten Berufsgruppen nicht
gewährleistet und nimmt zudem mit dem Alter der Anwender ab. Bei der Gesichtserkennung treten häufig system- und umgebungsbedingte Schwierigkeiten auf. Die
Lichtempfindlichkeit der Systeme ist sehr hoch, hier ist
deshalb die optimale Ausleuchtung – sowohl bei der Erstellung der Referenzbilder, als auch bei der späteren

BfD

20. Tätigkeitsbericht

2003–2004

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