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n o c h Anlage 9 (zu Nr. 27.3)
3. Die Konferenz unterstützt die jüngst erfolgte Einrichtung einer vorläufigen Arbeitsgruppe zu Datenschutztechnologien (Privacy Technology Study
Group – PTSG), um die Notwendigkeit eines Standards wie auch seinen Geltungsbereich und die Methode für die Entwicklung eines solchen Standards
innerhalb der Internationalen Standardisierungsorganisation zu untersuchen.
zes anerkennt, bittet sie darum, den ISTPA-Rahmenentwurf als eine öffentlich erhältliche Spezifikation
zurückzuziehen, bis die folgenden Punkte aufgegriffen worden sind:
– Der Begriff des Datenschutzes, auf den der Entwurf eines Datenschutzrahmenstandards sich
stützt, und die Anerkennung der Grenzen der
Datenerhebung. Der Entwurf definiert „Datenschutz“ als „den korrekten Umgang und die Nutzung personenbezogener Information während
ihrer Lebensdauer, in Übereinstimmung mit den
Datenschutzprinzipien und den Festlegungen des
Betroffenen“4. Die Verfasser des Entwurfs
meinen, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten wesentlich für das reibungslose Funktionieren einer modernen Gesellschaft und des Handels ist5. Diese Aussage beruht
auf der Annahme, dass es keine Grenzen für die
Erhebung von personenbezogenen Daten gibt. Es
kann Situationen geben, in denen die Erhebung
und Verarbeitung personenbezogener Daten in
diesem Sinne wesentlich ist. Dies sollte aber nicht
als Regel zu Grunde gelegt werden.
4. Die Konferenz unterstützt nachhaltig die Beschleunigung und unverzügliche Einrichtung eines neuen,
ständigen Unterausschusses der ISO für die Entwicklung von Standards zu Informationstechnologien mit
Bezug zum Datenschutz. Der neue Unterausschuss
soll die Arbeit an bestimmten Datenschutzfragen, die
zurzeit in den bestehenden Unterausschüssen geführt
wird, berücksichtigen.
5. Die Konferenz unterstützt entschieden die Aufnahme
des Projektes zum Test und zur Bewertung von datenschutzfördernden Technologien (PETTEP) als eine offizielle Verbindungsorganisation zur ISO JTC1 Arbeitsgruppe zu Datenschutztechnologien (PTSG).
Dies gibt den Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit, direkt innerhalb der ISO-Arbeitsgruppe (PTSG)
zu arbeiten, zudem eröffnet es den Mitgliedern von
PETTEP die offizielle Möglichkeit, der Datenschutzarbeitsgruppe Vorschläge zu machen und zu ihrer Arbeit und ihren Diskussionen beizutragen.
6. Die Konferenz unterstützt und ermutigt interessierte
Datenschutzbeauftragte, PETTEP beizutreten, was
sie in die Lage versetzen würde, als PETTEP-Mitglieder eine unmittelbare Stimme bei den Diskussionen zur Entwicklung eines ISO-Datenschutztechnologie-Standards zu haben.
7. Die Konferenz erkennt an, dass PETTEP bereits in
die PTSG aufgenommen worden ist und bittet
PETTEP darum, die Entschließungen der Konferenz
aufzugreifen und sie der PTSG zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzulegen.
8. Auch wenn die Konferenz die Zielrichtungen und das
Engagement der ISTPA im Bereich des Datenschut-
9. Die Konferenz bittet die ISO, alle gegenwärtig vorliegenden Anträge für die Behandlung von öffentlich
zugänglichen Spezifikationen im Bereich des Datenschutzes zur Annahme in einem Schnellverfahren
(oder die Einführung neuer Anträge mit öffentlich
zugänglichen Spezifikationen bezüglich des Datenschutzes) zurückzustellen, da die Entwicklung eines
Datenschutzstandards gründlicher Erörterung bedarf.
10. Die Konferenz bittet darum, dass die ISO Anträge für
öffentlich zugängliche Spezifikationen und andere
Anträge mit Bezug auf den Datenschutz als Beiträge
und Bausteine für die Entwicklung eines Gesamtrahmens und die mögliche Entwicklung zukünftiger
Standards innerhalb dieses Rahmens betrachtet.
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ebenda S. 13
ebenda S. 10
BfD
20. Tätigkeitsbericht
2003–2004