– 208 –
n o c h Anlage 6 (zu Nr. 27.3)
Durch die Annahme dieser Entschließung soll das Bewusstsein und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen innerhalb internationaler Institutionen gestärkt
werden. Ein zu erhoffender Nebeneffekt besteht zugleich
in der verbesserten Information über Datenschutz in Bezug auf die Festlegung internationaler Standards (inklusive der Errichtung von geeigneten Mechanismen, um
existierende Datenschutzbehörden bei Themen, die ihre
Kompetenzen berühren, zu konsultieren).

BfD

20. Tätigkeitsbericht

2003–2004

Der Ausrichter der 25. Internationalen Konferenz wird
aufgerufen, die Aufmerksamkeit relevanter internationaler Institutionen auf diese Entschließung zu lenken. Die
Urheber dieser Entschließung sichern ihm dabei ihre Unterstützung zu.
Es ist zu erwarten, dass ein kurzer Bericht über den Ausgang dieses Unterfangens auf der 26. Internationalen
Konferenz vorgelegt wird.

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