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A n l a g e 4 (zu Nr. 27.3)
25. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre
vom 10. bis 12. September 2003
Entschließung zur Automatischen Software-Aktualisierung
Auf Vorschlag der Datenschutzbeauftragten Deutschlands, der Tschechischen Republik, der Republik Litauen,
der Informations- und Datenschutzbeauftragten von
Ontario und des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten fasst die Internationale Konferenz folgende Entschließung:
1. Die Konferenz stellt mit Besorgnis fest, dass Software-Unternehmen weltweit zunehmend dazu übergehen, nicht-transparente Techniken für die Übertragung
von Software-Aktualisierungen auf die Computer der
Nutzer zu verwenden.

funktionen verursachen können, ohne dass das Update als Ursache erkannt wird.
Dies kann besondere Probleme bei Behörden und Unternehmen verursachen, soweit diese speziellen rechtlichen Verpflichtungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten unterliegen.
2. Die Konferenz fordert deshalb die Software-Hersteller
dazu auf,
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Dadurch sind sie in der Lage,
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personenbezogene Daten, die auf dem Computer
des Nutzers gespeichert sind (z. B. Browser-Einstellungen oder Informationen über das Nutzungsverhalten) auszulesen, ohne dass der Nutzer dies
bemerken, beeinflussen oder verhindern kann,
zumindest die teilweise Kontrolle über den Zielcomputer zu gewinnen und damit die Möglichkeit
des Nutzers einzuschränken, seinen rechtlichen
Verpflichtungen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Schutzes der personenbezogenen
Daten auf seinem Computer zu genügen,
die auf dem Computer installierten Programme zu
verändern, die ohne vorgeschriebene Tests oder
Freigabeverfahren eingesetzt werden und Fehl-

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Verfahren für Programm-Updates nur auf die Initiative oder den Wunsch des Nutzers hin, auf transparente Weise und nur so anzubieten, dass kein unkontrollierter Zugang zum Computer des Nutzers
eröffnet wird;
die Offenbarung von personenbezogenen Daten
nur mit der informierten Einwilligung des Nutzers
zu verlangen und nur, soweit es zur Durchführung
der Aktualisierung erforderlich ist;
Wahlfreiheit vorzusehen durch das Angebot von
Online Updates nur als eine Alternative zu anderen
(Offline-) Formen der Software-Distribution wie
z. B. auf CD-ROM.

3. Die Konferenz ruft zur Entwicklung und Umsetzung
von solchen Techniken der Aktualisierung von Software auf, die die Privatsphäre und Selbstbestimmung
der Computernutzer respektieren.

BfD

20. Tätigkeitsbericht

2003–2004

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