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Die 25. und die 26. Internationale Datenschutzkonferenz
fanden vom 10. bis 12. September 2003 in Sydney und
vom 14. bis 16. September 2004 in Wroclaw statt. Wie in
den vergangenen Jahren (vgl. zuletzt 19. TB Nr. 32.5)
führten die Tagungen die Vertreter von Datenschutzbehörden aus aller Welt mit Repräsentanten von internationalen Organisationen und Vertretern aus Wissenschaft,
Wirtschaft und Verwaltungen zu einem umfassenden Gedankenaustausch zusammen.
Die 25. Internationale Datenschutzkonferenz von Sydney
stand unter dem Leitthema „Practical Privacy for People,
Government and Business“ und verabschiedete fünf Entschließungen zu den Themen
– Automatische Software-Aktualisierungen (vgl. Anlage 4)
– Transfer von Passagierdaten (vgl. Anlage 5)
– Datenschutz und internationale Organisationen (vgl.
Anlage 6)
– Verbesserung der Bekanntmachung von Praktiken
zum Datenschutz (vgl. Anlage 7)
– Radio Frequency Identification (vgl. Anlage 8).
Die Nutzung der Radio Frequency Identification Technologie, ihre Auswirkungen auf die Privatsphäre der Bürger
und die daraus resultierenden Herausforderungen für den
Datenschutz bildete auch einen der Themenschwerpunkte
der 26. Internationalen Konferenz von Wroclaw (vgl.
auch Nr. 4.2.1). Daneben ist aus der Vielfalt der behandelten Themen das Problem der Abwägung zwischen den
Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und den
Grundrechtspositionen der Betroffenen – in diesem Zusammenhang referierte eine Vertreterin des US-Heimatschutzministeriums aus erster Hand über die Vorgaben
des US Patriot Act – hervorzuheben sowie die Erörterung
aktueller Fragen zu den Gefahren für die Privatsphäre
durch die Printmedien und das Internet sowie durch das
politische Marketing.
Die Internationale Konferenz von Wroclaw verabschiedete Resolutionen
– zum Entwurf eines ISO-Rahmenstandards zum Datenschutz (vgl. Anlage 9)
– zur Änderung der Entschließung der Konferenz 2003
zur automatischen Software-Aktualisierung (vgl.
Anlage 10)
Die nächste Internationale Konferenz, die im
September 2005 in Montreux/Schweiz unter dem Motto
„The protection of personal data and privacy in a globalised world: A universal right respecting the diversities“
stattfinden soll, wird dazu Gelegenheit geben.
27.4
Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD)
Die OECD zeigt ein großes Interesse an der Zusammenarbeit mit der Art. 29-Gruppe und den nationalen
Kontrollstellen. Bei Fragen der Biometrie in Reisedokumenten unterstützt die OECD die europäische Datenschutzposition.
Anlässlich meines Treffens mit Vertretern der OECD im
Juni 2004 in Paris stieß ich auf ein erfreulich großes Interesse an einer Vertiefung der Beziehungen mit den nationalen Datenschutzkontrollinstanzen sowie der Brüsseler
Art. 29-Gruppe (vgl. Nr. 3.2.1). Als Vorsitzender der
Art. 29-Gruppe habe ich mich insbesondere über den Vorschlag gefreut, informelle Konsultationen oder Zusammenkünfte etwa in Form von Workshops abzuhalten,
wenn Themen von gemeinsamen Interesse berührt sind.
Aus dem Berichtszeitraum hervorzuheben sind die gemeinsamen Arbeiten der OECD und der International
Civil Aviation Organization (Internationale ZivilluftfahrtOrganisation – ICAO) an Richtlinienentwürfen über die
Nutzung von Biometrie in internationalen Reisedokumenten (vgl. auch Nr. 6.2 zur Biometrie in Pässen und Visen). Das Bestreben der OECD ist dabei vor allem darauf
gerichtet, die Ziele und Ergebnisse der zahlreichen internationalen Arbeitsprojekte zur Biometrie zu harmonisieren. Großen Wert legt die OECD in diesem Zusammenhang auf eine Übereinstimmung mit den von der
Art. 29-Gruppe in ihrer Stellungnahme 07/2004 vom
11. August 2004 gefundenen Ergebnissen (WP 96, vgl.
Anlage 12).
28
Aus meiner Dienststelle
28.1
Umzug des BfD im Jahr 2003
Umzug des BfD und Büros in Berlin
– zur Zulassung weiterer Teilnehmer zur Internationalen
Datenschutzkonferenz (Accreditation Resolution, vgl.
Anlage 11).
Seit ihrer Errichtung im Jahr 1977 war meine Dienststelle
in verschiedenen angemieteten Gebäuden in Bonn untergebracht. Im November 2003 konnte sie in ein bundeseigenes Gebäude in der Husarenstraße 30 in 53117 Bonn,
das als Folge des Umzugs von Parlament und Teilen der
Bundesregierung freigeworden war, umziehen.
Ein wichtiges Thema war der Globalisierung der Datenverarbeitung und deren Konsequenzen für den Datenschutz gewidmet. Angesichts aller bisherigen, regional
begrenzt gebliebenen Ansätze habe ich die Notwendigkeit eines wirksamen globalen Datenschutzes dargestellt
und ausgeführt, dass sich nach dem großen Erfolg des europäischen Datenschutzes die Frage nach einem völkerrechtlich verbindlichen globalen Datenschutz stelle.
In Berlin stehen meinen Mitarbeitern, die sich als Dienstreisende dort aufhalten, und mir im Dienstgebäude des
Bundesministeriums des Innern seit Oktober 2004 Arbeitsplätze in zwei Büroräumen zur Verfügung. Durch Inanspruchnahme dieser Räume sollen zeitliche und personelle Ressourcen besser genutzt werden. Ob die Räume
bzw. der Standort den Anforderungen im vollem Umfang
gerecht wird, bleibt abzuwarten.
BfD
20. Tätigkeitsbericht
2003–2004