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Verbindung zur Rentenversicherungsnummer herzustellen,
da dem Arbeitgeber im JobCard-Verfahren die Unique-ID
der vom Arbeitnehmer angemeldeten Signaturkarte nicht
bekannt ist und der Arbeitgeber verpflichtet sein wird,
auch die Rentenversicherungsnummer an die Zentrale
Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Hinzu kommt, dass
auf eine Verbindung mit der Rentenversicherungsnummer
nicht verzichtet werden kann, damit nach Ablauf der Gültigkeit der digitalen Signatur oder bei Verlust der Signaturkarte eine neue Signaturkarte im Verfahren gemeldet
werden kann. Auf diese Weise kann auch auf Daten zugegriffen werden, die in der ZSS unter der ungültig gewordenen Unique-ID abgelegt sind.
Die Registratur Fachverfahren (RFV) übernimmt die
Verknüpfung der Rentenversicherungsnummer mit der
Unique-ID des Teilnehmers. Hierzu muss der Verfahrensteilnehmer sich mit der Rentenversicherungsnummer und
der Unique-ID bei der RFV melden. Dadurch ergibt sich
noch ein weiterer positiver Nebeneffekt: Bestehende
Signaturkarten können ohne großen Zusatzaufwand in
das Verfahren integriert werden. Dies bedeutet im Weiteren, dass ein freier Wettbewerb zwischen Trustcentern ermöglicht wird. Ein Arbeitnehmer kann also sowohl bei
Trust Center A als auch bei Trust Center B seine Signa-

turkarte erstehen und durch die Registrierung bei der
RFV für das Fachverfahren anmelden. Der Betroffene
kann auf diese Weise selbst beeinflussen, ob seine Daten
für alle Fachverfahren unter einer Unique-ID oder unter
verschiedenen Unique-ID für die unterschiedlichen Fachverfahren abgelegt werden, ohne dass dadurch die Verfahrenssicherheit beeinträchtigt wird.
Die Zuordnung Rentenversicherungsnummer zu UniqueID wird innerhalb der ZSS benötigt, um die Datensätze
unter der Unique-ID abzuspeichern. Dies wird nach jeder
Meldung des Arbeitgebers vorgenommen. Die Rentenversicherungsnummer dient somit nicht als Ordnungsmerkmal in der ZSS. Die Unique-ID-Historie wird in der
ZSS benötigt, um mit einer Anfrage zu einer Unique-ID
auch alle alten (oder neueren) Unique-ID zu ermitteln und
um so die Datensätze, die zu einer Rentenversicherungsnummer gehören, entsprechend auslesen zu können.
Die ZSS greift in regelmäßigen Zeitabständen auf die
RFV zu und holt sich die entsprechenden Dateien. Der
Zugriff auf die Daten erfolgt also nur über die Unique-ID
bzw. die dazu gehörende Historie (vgl. Abbildung RFV).
Aus meiner Sicht stellt das Verfahren einen tragbaren
Kompromiss dar.

A b b i l d u n g 1 (zu Nr. 4.1.1.1)
Die Registratur Fachverfahren

BfD

20. Tätigkeitsbericht

2003–2004

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