24. Februar 2017 wurden deshalb die Parlamente und Regierungen in Europa aufgerufen, sicherzustellen, dass überall in Europa unabhängige Einrichtungen mit adäquater budgetärer
und personeller Ausstattung und den notwendigen Befugnissen die Bürgerinnen und Bürger
bei der Wahrnehmung ihres Rechtes auf Informationszugang wirkungsvoll unterstützen können (s. Anlage 7).
Das Europameeting in Berlin diente auch der Vorbereitung der Internationalen Konferenz der
Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) vom 19.- 21. September 2017 in Manchester, zu der
meine britische Kollegin Elizabeth Denham und die geschäftsführende schottische Kollegin
Margret Keyse eingeladen hatten.
Mit Blick auf die zunehmende Delegation staatlicher und kommunaler Aufgaben durch Private sprach sich die ICIC dafür aus, Initiativen und Programme für eine Stärkung der Transparenz gerade auch mit Blick auf die Korruptionsprävention in diesen outgesourcten Feldern
zu entwickeln.
In ihrer Entschließung (s. Anlage 8) sprach sich die ICIC dafür aus, „zu Initiativen und Programmen zu ermutigen, um die Rechtsvorschriften über den Zugang zu Informationen in
Bezug auf extern vergebene Dienstleistungen sowie von nicht-öffentlichen Organisationen
erbrachte Dienstleistungen zu verbessern; weltweite Initiativen zu fördern, die Standards für
die offene Vergabe erarbeiten; eine Konferenzarbeitsgruppe einzurichten, um sich über Initiativen auszutauschen, die den Zugang zu Informationen in Bezug auf die Erbringung von Verwaltungsdiensten durch nicht-öffentliche Organisationen verbessern und der 11. Konferenz
im Jahr 2019 darüber zu berichten.“
3.3.3 Volles Haus auch beim 4. Symposium zur Informationsfreiheit
Auch mein 4. Symposium bot 10 Jahre nach Inkrafttreten des IFG wieder mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Verwaltung, Justiz, Rechtswissenschaft und aus dem Kreis
der Informationsfreiheitsbeauftragten Gelegenheit zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
10 Jahre Informationsfreiheit waren für mich Anlass für eine – vorläufige – Bilanz der Informationsfreiheit auf Bundesebene, aber auch für einen Blick in die Zukunft.
„Öffentlichkeit ermöglicht nicht nur die Entfaltung von Partizipation, Repräsentation und
Konstitution, sondern bedingt auch deren Wirksamkeit. Ohne Öffentlichkeit kann es kein politisches Leben und keine politischen Institutionen geben“, so der Berliner Philosoph Volker
Gerhardt. Gestiegene Erwartungen der Bürger an Transparenz und Partizipation zwingen die
Verwaltung, über den richtigen – und das heißt grundsätzlich den transparenten – Umgang
mit amtlichen Informationen nachzudenken. Demokratische Teilhabe hängt maßgeblich davon ab, inwiefern der Bürger an Informationen der öffentlichen Hand teilhaben kann.
Im Anschluss an meine Eröffnungsansprache schilderten der Journalist und Jurist Dr. MüllerNeuhof sowie der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz und spätere Innenminister von
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6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit