insgesamt 239 Anträge auf Informationszugang bei mir ein. Diese Gesamtzahl ergibt sich aus
123 Anträgen im Jahr 2016 und 116 Anträgen im Jahr 2017. Der Großteil der Anträge richtete
sich auf den Zugang zu Akteninhalten über selbst an die BfDI gerichtete Eingaben. Die hier
aufgeführte Statistik ist um einen Sondereffekt von 185 sonstigen Erledigungen für 2016
bereinigt.9 Diese Anträge wurden bereits 2015 massenweise gestellt, die Informationen waren
jedoch nicht vorhanden. Dies ist auch der Grund für die hohe Zahl von 71 „sonstigen
Erledigungen“ 10 im Jahr 2016. Die Bereinigung wurde unter den gleichen Vorgaben wie für
die Statistik für 2017 vorgenommen, um vergleichbare Zahlen zu erhalten. Unter
Berücksichtigung dieser Sondereffekte zeigt sich jedoch, dass ich die begehrten
Informationen zu einem weit überwiegenden Teil zur Verfügung stellen konnte (vgl.
Abbildung 7 und Abbildung 8). Wo dies nicht der Fall war, standen gewichtige
Ausschlussgründe einer Herausgabe der begehrten Informationen entgegen (vgl. hierzu
exemplarisch Nr. 3.4.1).
Abbildung 7
Dieser Sondereffekt resultiert aus massenhaften Anträgen aus dem Jahr 2015 die von dem/den Antragstellern
nicht weiter verfolgt und dementsprechend eingestellt wurden.
9
„Sonstige Erledigungen“ umfassen Fälle in denen der Antrag zurückgenommen wurde, die Information nicht
vorhanden war oder die Bescheidung aus anderen Gründen (z.B. fehlende zustellfähige Adresse) nicht möglich
war. Die Darstellung folgt insoweit der Zählweise der vom BMI geführten Statistik, die keine Feindifferenzierung der „sonstigen Erledigungen“ vornimmt.
10
– 58 –
6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit