3. Aus meiner Dienststelle
3.1 Statistische Auswertungen für den Berichtszeitraum
3.1.1 Statistik der Eingaben
Auch in den Jahren 2016 und 2017 setzte sich die kontinuierliche Steigerung meiner Vermittlungstätigkeit fort.
Im Berichtszeitraum erreichten mich insgesamt 790 Eingaben.7 Hiervon entfielen 361 auf das
Jahr 2016 und 429 auf das Jahr 2017. Dies entspricht einem Anstieg von rund 19 v.H.
Im Jahr 2016 riefen mich Petenten in 317 Fällen nach § 12 Abs. 1 IFG an und rügten eine
Verletzung ihres Rechts auf Informationszugang nach dem IFG. Die Zahl dieser Anrufungen
stieg im Jahr 2017 auf 385. Dies entspricht einem Anstieg von über 21 v.H.
Neben den Anrufungen wegen einer Verletzung des Rechts auf Informationszugang wurden
im Berichtszeitraum auch 88 allgemeine Anfragen gestellt, in denen ich meist um Rechtsauskünfte zum IFG oder außerhalb meiner Zuständigkeit um Vermittlung gebeten wurde. In diesen Fällen kläre ich die Bürgerinnen und Bürger über die bestehende Rechtslage auf und verweise sie ggf. an die zuständige Stelle. Die Zahl dieser Anfragen verteilte sich mit jeweils 44
gleichmäßig auf die beiden Jahre des Berichtszeitraums.
Bezogen auf die einzelnen Ressorts verteilten sich die Eingaben in den letzten beiden Jahren
recht unterschiedlich (vgl. Abbildung 1 und Abbildung 2). Diese Zahlen zeigen das spezifische Interesse der Bürger, lassen allein aber keine Bewertung der Qualität der Bearbeitung
von IFG-Anträgen in den unterschiedlichen Behörden zu. Die hohe Zahl der Eingaben beim
aktuellen Spitzenreiter BMAS liegt jedenfalls auch am starken Interesse der Leistungsempfänger an der Arbeit der Jobcenter.
Ausweislich der BMI-Statistik der IFG-Anträge wurden 2016 10.958 und 2017 12.198 IFG-Anträge bei den
Bundesbehörden gestellt (siehe Anlagen 1 & 2)
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6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
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