Anlage 7
Entschließung der europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten und Ombudsleute
vom 24. Februar 2017
Informationsfreiheit durchsetzen! Europäische Informationsfreiheitsbeauftragte stärken!
Zahlreiche Staaten und Regionen in Europa haben den Anspruch auf Zugang zu Verwaltungsinformationen gesetzlich geregelt. Informationsfreiheitsbeauftragte und Ombudsleute unterstützen und beraten die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Informationsrechte. Gleichzeitig fördern sie die gesetzeskonforme Anwendung der Informationsfreiheitsrechte auch durch entsprechende Beratung und Kontrolle der Behörden.
Ein starkes Informationsfreiheitsrecht kann seine volle Wirkung aber nur dann entfalten,
wenn seine Umsetzung durch starke Informationsfreiheitsbeauftragte und Ombudsleute als
Mittler zwischen Staat und Bürgern begleitet und gefördert wird.
Die Teilnehmer des Europa-Meetings der nationalen und regionalen Informationsfreiheitsbeauftragten und Ombudsleute fordern deshalb die Parlamente und Regierungen in Europa auf,
sicherzustellen, dass alle Menschen in ihren Ländern das Recht haben, unabhängige Einrichtungen anzurufen und diesen eine der Bedeutung ihrer Aufgabe adäquate budgetäre, personelle und befugnisrechtliche Ausstattung zu gewähren, damit das Recht der Bürgerinnen und
Bürger auf Informationszugang wirkungsvoll unterstützt und gestärkt wird. Denn Informationsfreiheit und Transparenz sind bedeutende Faktoren für eine funktionierende freiheitliche
und demokratische Rechtsordnung
Informationsfreiheit in Europa lebt aber auch vom Austausch über Regelungsmodelle und
Erfahrungen. Sie wird durch die Formulierung fundierter gemeinsamer Positionen der Informationsfreiheitsbeauftragten gerade auch zu Regelungsvorhaben auf supranationaler Ebene
weiter gestärkt.
Die Arbeit des Netzwerkes europäischer Informationsfreiheitsbeauftragter und Ombudsleute
soll daher z.B. durch regelmäßige Treffen verstetigt und weiter gestärkt werden.
Die Gruppe hat festgestellt, dass Europa gemeinsame Standards der Informationsfreiheit
braucht. Diese sollten im konstruktiven Dialog der Beauftragten, Ombudsleute, Parlamente
und Regierungen vorangebracht werden.

Mit Blick auf das Mandat der europäischen Bürgerbeauftragten, der dänischen parlamentarischen und der norwegischen parlamentarischen Ombudsperson, haben sich diese nicht an der
Entschließung beteiligt.

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6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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