Anlage 5
Entschließung der 32. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 2. Dezember 2016
„Nicht bei Open Data stehenbleiben: Jetzt auch Transparenzgesetze in Bund und
Ländern schaffen!“14
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert die Gesetzgeber in Bund und
Ländern auf, jetzt flächendeckend Transparenzgesetze zu schaffen. Solche Gesetze verbinden
den individuellen, antragsgebundenen Informationszugangsanspruch mit der Verpflichtung
öffentlicher Stellen, bestimmte Informationen aktiv auf Informationsplattformen im Internet
zu veröffentlichen.
Anlass für die Forderung ist ein Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom
14. Oktober 2016. Nach dieser Vereinbarung werden Bund und Länder Open-Data-Gesetze
erlassen und das Ziel verfolgen, bundesweit vergleichbare Standards für den Zugang zu öffentlichen Datenpools zu erreichen.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten befürworten zwar die Zielrichtung des Beschlusses;
dieser greift jedoch zu kurz. Neben der Bereitstellung von Rohdaten in standardisierten und
offenen Formaten für eine Weiterverwendung gebietet die Transparenz öffentlichen Handelns, zusammenhängende, aus sich heraus nachvollziehbare Unterlagen zur Verfügung zu
stellen. Hierfür kommen beispielsweise Verträge, Gutachten, Studien, umweltrelevante Konzepte, Pläne, Programme oder Zulassungsentscheidungen, Berichte, Protokolle, Beschlüsse,
Organisationserlasse, Statistiken, öffentliche Planungen, Haushalts-, Stellen-, Organisations-,
Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne, Drucksachen, Verwaltungsvorschriften oder wesentliche Bestandteile von Subventions- und Zuwendungsvergaben und Baugenehmigungen sowie
die wesentlichen Unternehmensdaten öffentlicher Beteiligungen einschließlich der Vergütung
der Leitungsebenen infrage.
Daher fordert die Konferenz, dass Bund und Länder ihre Behörden verpflichten, derartige
Dokumente grundsätzlich im Internet zu veröffentlichen. Der bekannt gewordene Entwurf des
Eckpunktepapiers des Bundes vom 18.10.201615 genügt diesen Anforderungen nicht. Anstatt
separate Gesetze zu schaffen oder die Regelungen den eher informationstechnisch orientierten
E-Government-Gesetzen zu überlassen, sollte der Beschluss der Regierungschefs von Bund
und Ländern so umgesetzt werden, dass Open-Data-Regelungen in Transparenzgesetze aufgenommen werden. Länder, die noch nicht über solche Gesetze verfügen, sollten nach Auffassung der Informationsfreiheitsbeauftragten vorhandene Informationsfreiheitsgesetze entsprechend fortentwickeln. Auch fordert die Konferenz jene Länder auf, die keinen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang gewähren, endlich ein modernes Informationsrecht
einzuführen.
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Bei Enthaltung des Bundes
Siehe netzpolitik.org
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6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit