VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
- 38 Im Zeitraum Juli 2002 bis April 2003 wurden Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter im Hinblick auf die Übermittlungspflichten durchgeführt. Die
am 01.03.04 in Kraft getretene DA-EE-Sicherheit wurde im Zeitraum Januar bis April
2004 in Informationsveranstaltungen erläutert. Auch künftig sind neben der periodischen Anpassung der Kriterienkataloge laufende Schulungen vorgesehen, um auf
jeweils aktuelle Aspekte der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und Fragen
der Einzelentscheider einzugehen.
Im BAMF ist ein Fachreferat als zentrale Organisationseinheit für die Koordination
der Zusammenarbeit mit dem BfV zuständig. Dies gewährleistet eine einheitliche
Verfahrensweise der Informationsweitergabe, auch durch laufende Rückkopplung mit
dem Verfahrensbereich (Referatsleiter, Einzelentscheider, Prozess-Bereich der Außenstellen). Zugleich besteht damit ein zentraler Ansprechpartner für die Außenstellen.
Weiterübermittlung an auswärtige öffentliche Stellen
Seit dem ersten Quartal 2004 werden die vom Gesetzgeber als besonders sensibel
angesehenen Weiterübermittlungen nach § 18 Abs. 1a Satz 2 i.V.m § 19 Abs. 3
BVerfSchG statistisch erfasst. Bislang sind keine solchen Weiterübermittlungen erfolgt.
b)
Schlussfolgerungen
Die erweiterte Spontanübermittlungspflicht hat das relevante Informationsaufkommen
wesentlich verbessert. Die praxisbewährte Regelung sollte beibehalten werden.
Die Evaluierung gibt keinen Anlass, die Übermittlungsbeschränkungen in Frage zu
stellen.
Unabhängig davon könnte überprüft werden, ob in Fällen, in denen überwiegende
schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, eine Weiterübermittlung zugelassen werden sollte, wenn sie zum Schutz zentraler deutscher Sicherheitsinteressen oder entsprechender Sicherheitsinteressen eines Partnerstaates erforderlich ist.