VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
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Speicherungsanteile
70%
59%
60%
50%
59%
50%
46%
41% 43%
44%
40%
41%
30%
20%
10%
0%
I/04
II/04
III/0
IV/04
Der eher überraschende Befund, dass trotz des offeneren Übermittlungstatbestandes
ein kontinuierlich hoher Erkenntnisnutzen zu erzielen war, ist auch nicht mit einer
generell eher restriktiven Übermittlungspraxis zu erklären, wie die absoluten Zahlen
und die Relation von Übermittlungen nach altem und neuen Recht ausweisen. Dies
spricht für die Bedeutung und Qualität der ergriffenen durchführungssichernden
Maßnahmen. Im Vordergrund stehen dabei Maßnahmen, die die gesetzlichen Übermittlungsvoraussetzungen (tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bzw. Spionage) für die im BAMF befassten Mitarbeiter handhabbar machen sollen.
Durchführungssicherung
Zunächst wurde Ende Mai 2002 die einschlägige Dienstanweisung aktualisiert und
zusammen mit Kriterienkatalogen des BfV den Einzelentscheidern zur Verfügung
gestellt. Die Kriterienkataloge beinhalten sämtliche im Verfassungsschutzbericht
2002 erwähnten extremistischen Organisationen. Ergänzend haben die Außenstellen
Auswertungen der Verfassungsschutzberichte 2001 und 2002 erhalten. Zum
01.03.2004 ist eine neue Dienstanweisung (DA-EE-Sicherheit) mit aktualisierten Kriterienkatalogen von BfV und BND in Kraft getreten. Bei der halbjährlichen Kriterienaktualisierung werden auch Rückmeldungen aus der Anwendungspraxis zur Handhabbarkeit berücksichtigt.