VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
- 36 der Fälle, in denen die Übermittlungen der fachfremden Behörde für Aufgaben des
Verfassungsschutzes im Ergebnis verwendbar sind, also erstaunlich hoch gehalten
werden (46 % zu 50 %). Die nachfolgenden Quartale mit etwa gleich hohen Speicherquoten bei den zusätzlichen Übermittlungen (jeweils über 40%) bestätigen die
kontinuierliche Relevanz des Zusatzaufkommens.
Quartal
I / 04
II / 04
III / 04
Spontanübermittlungen insgesamt, davon
IV / 0411
257
208
121
374
ausgewertet:
o „Altrechtsübermittlungen“
o „Mehrwertübermittlungen“
238
54
105
63
126
ausgewertet:
49
203
103
58
248
ausgewertet:
189
Übermittlungsmehrwert des
neuen Rechts
98%
92%
197%
376%
Speicherung bei
o „Altrechtsübermittlungen“
52
26
74
ausgewertet:
29
o „Mehrwertübermittlungen“
47
25
109
ausgewertet:
78
Speicheranteil bei
o „Altrechtsübermittlungen“
50%
41%
59%
o „Mehrwertübermittlungen“
46%
43%
44%
ausgewertet:
59 %
ausgewertet:
41%
Übermittlungsanteile
400
350
300
66%
250
200
150
50%
100
50
0
50%
I/04
79%
48%
52%
II/04
Altrechtsübermittllungen
11
34%
21%
III/04
IV/04
Mehrwertübermittlungen
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2004 waren die im letzten Quartal übermittelten Erkenntnisse beim
BfV noch nicht vollständig ausgewertet.