VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
- 36 der Fälle, in denen die Übermittlungen der fachfremden Behörde für Aufgaben des
Verfassungsschutzes im Ergebnis verwendbar sind, also erstaunlich hoch gehalten
werden (46 % zu 50 %). Die nachfolgenden Quartale mit etwa gleich hohen Speicherquoten bei den zusätzlichen Übermittlungen (jeweils über 40%) bestätigen die
kontinuierliche Relevanz des Zusatzaufkommens.
Quartal

I / 04

II / 04

III / 04

Spontanübermittlungen insgesamt, davon

IV / 0411
257

208

121

374

ausgewertet:

o „Altrechtsübermittlungen“

o „Mehrwertübermittlungen“

238

54
105

63

126

ausgewertet:
49

203
103

58

248

ausgewertet:
189

Übermittlungsmehrwert des
neuen Rechts

98%

92%

197%

376%

Speicherung bei
o „Altrechtsübermittlungen“

52

26

74

ausgewertet:
29

o „Mehrwertübermittlungen“

47

25

109

ausgewertet:
78

Speicheranteil bei
o „Altrechtsübermittlungen“

50%

41%

59%

o „Mehrwertübermittlungen“

46%

43%

44%

ausgewertet:
59 %
ausgewertet:
41%

Übermittlungsanteile
400
350
300

66%

250
200
150

50%

100
50
0

50%
I/04

79%
48%
52%
II/04
Altrechtsübermittllungen

11

34%
21%
III/04

IV/04

Mehrwertübermittlungen

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2004 waren die im letzten Quartal übermittelten Erkenntnisse beim
BfV noch nicht vollständig ausgewertet.

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