VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
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12.

IMSI-Catcher

a)

Bundesamt für Verfassungsschutz

Mit Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c Terrorismusbekämpfungsgesetz ist in dem neuen § 9
Abs. 4 BVerfSchG eine spezielle Befugnis zum Einsatz des sogenannten „IMSI-Catchers“ geschaffen worden. Der Einsatz des IMSI-Catchers dient der Ermittlung der
Geräte- und Kartennummer von Mobiltelefonen, die zur Vorbereitung einer Telekommunikationsüberwachung nach dem G 10 benötigt werden, und auf dieser Basis
auch zur Lokalisierung des Standortes des Gerätes8.
Der neue § 9 Abs. 4 BVerfSchG lässt den Einsatz des IMSI-Catchers zur Erfüllung
der Aufgaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 BVerfSchG (vgl. oben Fn. 1) zu, wenn die
Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 G 10 vorliegen (tatsächliche Anhaltspunkte, dass
jemand bestimmte schwere Straftaten plant, begeht oder begangen hat). Für die
Verarbeitung der Daten gelten die Prüf-, Kennzeichnungs- und Löschungspflichten
sowie die Übermittlungs- und Zweckbindungsregelung nach § 4 G 10 entsprechend
(vgl. oben C.I.8).
Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen nur im technisch unvermeidbaren
Umfang erhoben werden. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und
sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. Demgemäß erfolgt
8

Mit dem IMSI-Catcher ist es möglich, in seinem Einzugsbereich die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) eines eingeschalteten Mobiltelefons zu ermitteln. Diese IMSI ist eine weltweit einmalige
Kennung, die die sogenannte SIM-Karte (SIM = Subscriber Identity Module) eindeutig identifiziert. Die
IMSI ist auf der SIM-Karte gespeichert, die ein Mobilfunkteilnehmer bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages, dem Kauf eines Mobiltelefons mit Prepaid-Karte oder dem Kauf einer Prepaid-Karte allein erhält. Mit Hilfe der IMSI können durch Anfrage beim jeweiligen Netzbetreiber die Mobilfunknummer und
die Anschlussinhaberdaten ermittelt werden.
Zur Ermittlung der IMSI simuliert ein IMSI-Catcher die Basisstation einer regulären Funkzelle eines
Mobilfunknetzes. Eingeschaltete Mobiltelefone im Einwirkungsbereich dieser „vermeintlichen“ Basisstation buchen sich nun automatisch beim IMSI-Catcher ein. Durch einen speziellen Befehl des IMSICatchers wird dabei die Herausgabe der IMSI veranlasst und das Mobiltelefon in das Mobilfunknetz
zurück gewiesen.
Ist der von der Zielperson genutzte Netzbetreiber nicht bekannt – was den Regelfall darstellt – muss
diese Suche in allen Mobilfunknetzen durchgeführt werden. In Funkzellen mit vielen Teilnehmern ist
es zudem erforderlich, mehrere Messungen durchzuführen, bis die gesuchte IMSI aus der Vielzahl der
gesammelten Daten – gleichsam als Schnittmenge – herausgefiltert werden kann.
Durch die Simulation einer Funkzelle werden bestehende Verbindungen nicht unterbrochen. Die auf
dem IMSI-Catcher eingebuchten Mobiltelefone werden lediglich für die Dauer des eigentlichen Messvorgangs dem normalen Mobilfunknetz entzogen. Während dieser sehr kurzen Zeit ist eine Kommunikation mit diesem Mobiltelefon nicht möglich.

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