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ddd)

sog. „2005er-Liste“

Wie bereits in Teil 3 Ziffer I.2.a)dd) („Vorbemerkung zur Analyse der sog.
„2005er-Liste““)

beschrieben,

enthält

die

sogenannte

„2005er-Liste“

Rufnummern von EADS und Eurocopter. Folglich enthält die sog. „2005erListe“ keine Selektoren deutscher Vertretungen im Ausland.

eee)

sog. Nachfund 1

Unter den im sog. Nachfund 1 enthaltenen Selektoren befindet sich keine
Vertretung im Ausland.

hh) Verstoß gegen „deutsche Interessen“
In dieser Kategorie wurden die Selektoren auf einen Verstoß gegen
„deutsche Interessen“ geprüft. Mangels einer normativen Definition dieses
Begriffs (siehe hierzu an anderer Stelle in diesem Bericht) bezieht sich die
folgende Analyse nur auf das Verständnis dieses Begriffs, wie er auf
Arbeitsebene im BND praktisch im auftragsgegenständlichen Zeitrahmen
genutzt wurde (hierzu im Detail bei der Darlegung der Filterung im BND in
Teil 2 Ziffer I.2.c)cc)ccc)). Folglich beziehen sich die genannten Zahlen auf
diejenigen Selektoren, die aufgrund ihres Deutschlandbezuges (nicht EUBezuges) in der 3. Stufe abgelehnt wurden. Ein Abgleich mit weiteren
Möglichkeiten, wie der Begriff „deutsche Interessen“ ebenfalls verstanden
werden könnte, hat nicht stattgefunden.

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