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bb) Deutsche Grundrechtsträger im Ausland
Diese Kategorie trifft Aussagen zu der Anzahl deutscher Grundrechtsträger
in

anderen

Staaten

als

der

Bundesrepublik

Deutschland

in

den

Selektorenlisten. Dabei wurde das betrachtete Ausland aufgeteilt in
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (aaa), die sog. „Five-Eyes“-Staaten
(bbb); Vereinigte Staaten von Amerika, Großbritannien, Neuseeland,
Australien und Kanada) und das sonstige Ausland, d.h. alle Staaten außer
den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den sog. „Five-Eyes“Staaten (ccc).
Sofern nicht feststellbar war, ob es sich tatsächlich um ausländische TKM
von nach Art. 10 GG geschützten juristischen Personen handelt, dies jedoch
nicht auszuschließen war, wurden die betreffenden Selektoren dieser
Kategorie zugeordnet. D.h. aller Wahrscheinlichkeit nach ist die hier jeweils
angeführte Zahl der deutschen Grundrechtsträger im Ausland auf den
Ablehnungslisten zu hoch angesetzt. Im Zweifel wurde jedoch, im Sinne
eines möglichst umfassenden G10-Schutzes, für die Zwecke dieser Analyse
für eine Einstufung als deutscher Grundrechtsträger entschieden.

aaa)
a1)
Die

sog.

In den EU-Staaten
sog. Ablehnungsliste für Internet-Selektoren

Ablehnungsliste

für

Internet-Selektoren

(insgesamt

36.164

Selektoren) enthält 57 Selektoren von deutschen Grundrechtsträgern in
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dies entspricht 5 TKM.

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