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diplomatischer Einrichtungen. Bei 1 Selektor handelt es sich um die
Rufnummer einer deutschen militärischen Einrichtung.

ccc)

Vorversion der sog. „2000er-Liste“

Wie bereits in Teil 3 Ziffer I.2.a)cc) („Vorbemerkung zur Analyse der
Vorversion der sog. „2000er-Liste““) beschrieben, wurden bei der Erstellung
der sog. „2000er-Liste“ E-Mail-Adressen mit der Top-Level-Domain .EU oder
Top-Level-Domains europäischer Staaten aussortiert. Folglich bleibt hier
festzustellen, dass die sog. „2000er-Liste“ keine Selektoren von deutschen
Grundrechtsträgern in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Teilnehmern
mit deutschen TKM enthält.

ddd)

sog. „2005er-Liste“

Wie bereits in Teil 3 Ziffer I.2.a)dd) („Vorbemerkung zur Analyse der sog.
„2005er-Liste““)

beschrieben

enthält

die

sogenannte

„2005er-Liste“

ausschließlich ausländische Rufnummern. Diese wurden folglich sämtlich
den Kategorien „Nat. oder jur. Personen in EU-Staaten“ und „Nat. oder jur.
Personen in NATO-Staaten“ zugeordnet. Also bleibt hier festzustellen, dass
die sog. „2005er-Liste“ keine Selektoren von deutschen Grundrechtsträgern
in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Teilnehmern mit deutschen TKM
enthält.

eee)
Der

sog.

sog. Nachfund 1

Nachfund

1

enthält

keine

Selektoren

von

deutschen

Grundrechtsträgern in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Teilnehmern
mit deutschen TKM.

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